Beirat bei der Unternehmensnachfolge

Mit jedem Generationswechsel wächst in Familienunternehmen im Regelfall die Zahl der Familienmitglieder, die im Unternehmen tätig sind oder zumindest mit ihm verbunden sind. Dieser Herausforderung müssen sich Unternehmen regelmäßig stellen. 

Aufgaben und Zusammensetzung eines Beirats

Die Aufgaben und Kompetenzen eines Beirats sind frei gestaltbar und werden in der Regel im Gesellschaftsvertrag, in einer Geschäftsordnung bzw. in den Verträgen mit den Beiratsmitgliedern definiert. Um die Familieninteressen bei einer Nachfolgeregelung zu wahren, müssen daher frühzeitig die Ziele und Wertevorstellungen der Inhaberfamilie und die entsprechenden Rahmenbedingungen (klare Strukturen innerhalb des Unternehmens und der Familie, etwa Einrichtung eines Familienrats) festgelegt werden – die sogenannte Family Governance.

Idealerweise wird der Beirat mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Der Beirat ist ein Forum für den ausgeschiedenen Senior, um als Imageträger auch nach außen noch weiter für das Unternehmen tätig zu sein.
  • Der Einsatz des Beirats als Kontrollinstrument hilft dem aus der aktiven Geschäftsführung sich zurückziehenden Unternehmer seinen Einfluss zu wahren. Sofern im Zeitpunkt des Ausscheidens des Seniors noch kein familieneigener Nachwuchs in die Geschäftsführung einrücken kann, kann der Beirat eine sinnvolle Kontrolle im Sinne der Familie ausüben.
  • Ein von allen Beteiligten akzeptierter Beirat kann entscheidend zur „Generationenversöhnung“ beitragen. Bei Aufnahme der nächsten Generation in die Geschäftsführung kann er zwischen den Unternehmergenerationen vermitteln. Der Beirat bietet die Chance, durch die Art seiner Zusammensetzung die vom Unternehmer eingebrachte fachliche und inhaltliche Kompetenz zu ersetzen, die zumindest am Anfang bei den Nachfolgern häufig noch nicht vorhanden sein dürfte.
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