Arbeitssicherheit in China: ein Weckruf!

Seit einer schweren Fabrikexplosion in Kunshan mit 75 Toten und 180 teils schwerstverletzen Arbeitern im August 2014 steht die Arbeitssicherheit neben der Korruptionsbekämpfung ganz oben auf der Agenda der chinesischen Zentralregierung. Im Rahmen dieser Arbeitssicherheitskampagne geraten auch ausländisch-investierte Unternehmen in das Visier der Aufsichtsbehörden.

Sicherheitsmaßnahmen

Die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen hängen von den betrieblichen Tätigkeiten, der Industriezugehörigkeit sowie von der Art der möglichen Gefahrenquellen ab. Problematisch ist, dass es in vielen Tätigkeits- und Industriebereichen derzeit noch keine genauen Sicherheitsvorschriften gibt. Die zuständigen Behörden vertreten in diesen Fällen oft den Standpunkt, dass die Arbeitssicherheit so zu organisieren sei, dass keine Arbeitsunfälle entstehen können.

Neben der Verifizierung und Implementierung der gesetzlich vorgeschriebenen  Sicherheitsmaßnahmen ist es für die Unternehmensführung wichtig, dass die Verantwortlichkeiten für die Einhaltung derselben klar verteilt und geregelt sind. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, identifizierte Gefahrenquellen sowie deren Meldung müssen sorgfältig dokumentiert werden. Die Dokumentierungspflicht ist gesetzlich normiert und im Falle eines Verstoßes für das Unternehmen mit bis zu 6.500 € Strafe belegt. Wenn ein Unternehmen einen Verstoß auch nach einer Verwarnung nicht abstellt, können die Behörden für das Unternehmen die doppelte Strafe und für den Verantwortlichen eine Strafe von bis zu € 2.500 verhängt werden. Eine umfangreiche Dokumentation durch den Verantwortlichen, entlastet diesen soweit er seinen Pflichten nachgekommen ist.

Im Rahmen der Implementierung müssen alle Arbeiter in Arbeitssicherheit geschult werden und einen Test bestehen, bevor sie mit der Arbeit beginnen dürfen. Dies umfasst neben praktischen auch theoretische Kenntnisse, einschließlich der Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften. In einigen Industrien und Tätigkeitsfeldern müssen die Verantwortlichen und die Arbeitssicherheitsbeauftragten einen speziellen Test der zuständigen Behörden bestehen, bevor die Arbeit aufgenommen oder die Produktion beginnen darf.

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