Arbeitssicherheit in China: ein Weckruf!

Seit einer schweren Fabrikexplosion in Kunshan mit 75 Toten und 180 teils schwerstverletzen Arbeitern im August 2014 steht die Arbeitssicherheit neben der Korruptionsbekämpfung ganz oben auf der Agenda der chinesischen Zentralregierung. Im Rahmen dieser Arbeitssicherheitskampagne geraten auch ausländisch-investierte Unternehmen in das Visier der Aufsichtsbehörden.

Die Verantwortlichkeiten für Arbeitsschutz und für die Folgen von Arbeitsunfällen ist in den Arbeitssicherheitsgesetzen bewusst vage gehalten, da es sich der chinesische Gesetzgeber offen halten möchte, alle „Schuldigen“ zur Verantwortung zu ziehen. Generell werden zunächst die Führungskräfte („主要负责人“) für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und für die Folgen von Arbeitsunfällen zur Verantwortung herangezogen. Verantwortlich ist damit zuvorderst der Entscheidungsträger im Tagesgeschäft – der Geschäftsführer (GF). Der GF hat für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Der in der chinesischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“) über dem GF stehende Vorstand („董事会“) trägt die Verantwortung, die Geschäftspläne der Gesellschaft so zu formulieren und die vorhandenen Mittel so zu verteilen, dass ausreichend Raum für den Arbeitsschutz gelassen wird. Im gleichen Maße muss der Aufsichtsrat („监事“) überwachen, dass der Vorstand diesen Pflichten nachkommt. Die Gesellschafter („股东“) müssen die hierfür notwendigen Gelder zur Verfügung stellen. Dabei schützt die Haftungsbeschränkung der GmbH die Gesellschafter bzw. deren Entscheidungsträger im Fall von Verstößen nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen.

Neben dem GF, dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern tragen aber auch die Arbeitnehmer selbst die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Unterstellten und Kollegen. Seit 1. Dezember 2014 muss ab einer Anzahl von 100 Arbeitern eine ausschließlich für die Arbeitssicherheit zuständige Vollzeitkraft eingestellt werden. Bei weniger Mitarbeitern muss zumindest Teilzeitpersonal damit beauftragt werden. Der Sicherheitsbeauftragte soll den GF bei seinen Aufgaben in der täglichen Überwachung von Schutzmaßnahmen entlasten. Der GF und der Vorstand tragen jedoch weiterhin eine Überwachungs- und Aufsichtspflicht.

1
2
3
4
5
Vorheriger Artikel2014: Rekordjahr für Maschinenbau
Nächster ArtikelDeutscher Nachwuchs ist zurückhaltend