Wachstumschancengesetz soll gegen multiple Krisen schützen

Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf vor – im November könnte das Gesetz beschlossen werden

Business growth concept, show marketing graph analyzing stock market changes with achieve the target marketing

Ein Wachs­tums­chan­cen­ge­setz soll den öko­no­mi­schen Be­las­tun­gen der mul­ti­plen Kri­sen für die deut­sche Wirt­schaft ent­ge­gen­­wirken und de­ren Wachs­tums­chan­cen erhöhen. Ein entsprechender Referen­ten­ent­wurf des BMF mit Be­ar­bei­tungs­stand 14. Juli 2023 wurde den Verbänden zur Stel­lung­nahme über­sandt. Zu­gleich sind in dem Entwurf aber auch Ge­gen­fi­nan­zie­rungsmaßnah­men ent­hal­ten.

Kon­kret be­inhal­tet der sehr um­fang­rei­che Re­fe­ren­ten­ent­wurf u.a. fol­gende Maßnah­men:

  • Einführung ei­ner Kli­ma­schutz-In­ves­ti­ti­onsprämie durch ein neues Kli­ma­schutz-In­ves­ti­ti­onsprämi­en­ge­setz in Höhe von 15% der förderfähi­gen Auf­wen­dun­gen, De­cke­lung der Prämie auf 30 Mio. EUR für einen grundsätz­lich bis 2027 be­grenz­ten Förder­zeit­raum
  • Stärkung der steu­er­li­chen For­schungsförde­rung u.a. durch Aus­wei­tung der förderfähi­gen Auf­wen­dun­gen und An­he­bung der ma­xi­ma­len Be­mes­sungs­grund­lage auf 12 Mio. EUR
  • Ver­bes­se­rung des steu­er­li­chen Ver­lust­ab­zugs, insbesondere durch Aus­set­zen der Min­dest­be­steue­rung nach § 10d Abs. 2 EStG beim Ver­lust­vor­trag in den Jah­ren 2024 bis 2027 und Wie­der­einführung der Min­dest­be­steue­rung mit einem deut­lich höheren Um­fang des un­be­grenz­ten Ab­zugs (10 Mio. EUR statt 1 Mio. EUR) ab 2028; ent­spre­chende Re­ge­lung im GewStG vor­ge­se­hen
  • An­he­bung der GwG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG von 800 EUR auf 1.000 EUR
  • An­he­bung der Wert­grenze für Sam­mel­pos­ten nach § 6 Abs. 2a EStG von 1.000 EUR auf 5.000 EUR
  • Son­der­ab­schrei­bung nach § 7g EStG in Höhe von 50% statt bis­lang 20%
  • Ände­run­gen bei der Zins­schranke, u.a. durch Er­satz der bis­he­ri­gen Aus­nah­men (3 Mio. EUR-Frei­grenze, Stand-alone-Klau­sel und Ei­gen­ka­pi­tal-Es­cape) durch Einführung ei­nes ein­heit­li­chen Frei­be­trags von 3 Mio. EUR
  • Einführung ei­ner Zinshöhen­schranke, wo­nach Zins­auf­wen­dun­gen, die aus Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen na­he­ste­hen­den Per­so­nen re­sul­tie­ren, nicht ab­zieh­bar sind, so­weit sie auf einem über dem Höchst­satz (um zwei Pro­zent­punkte erhöhter Ba­sis­zins­satz) lie­gen­den Zins­satz be­ru­hen (Aus­nahme bei nach­ge­wie­se­ner fremdübli­cher Ver­ein­ba­rung)
  • Re­form der The­sau­rie­rungs­begüns­ti­gung nach § 34a EStG, u.a. durch die Möglich­keit, den nach­ver­steue­rungs­pflich­ti­gen Be­trag bei Über­tra­gung von Wirt­schaftsgütern auf An­trag auf den an­de­ren Be­trieb zu über­tra­gen
  • Mo­di­fi­zie­run­gen bei der Op­tion zur Körper­schafts­be­steue­rung nach § 1a KStG, u.a. durch Aus­wei­tung auf Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ins­ge­samt
  • Ver­pflich­tende Ver­wen­dung von elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen zwi­schen inländi­schen Un­ter­neh­men ab 2026
  • Aus­wei­tung der Pflicht zur Mit­tei­lung von grenzüber­schrei­ten­den Steu­er­ge­stal­tun­gen auf in­ner­staat­li­che Steu­er­ge­stal­tun­gen.

Hin­weis: Laut einem vorläufi­gen Zeit­plan soll der Ent­wurf ei­nes Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes am 16. August 2023 durch das Bun­des­ka­bi­nett in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht wer­den. Über das Ge­setz soll im No­vem­ber 2023 fi­nal be­schlos­sen wer­den.

Autorenprofil
Brigitte Stelzer

Brigitte Stelzer ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei Ebner Stolz und arbeitet im Knowledge Management bei Ebner Stolz. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Begleitung aller aktuellen steuerlichen Entwicklungen für Mandanten und Mitarbeiter. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Identifikation und Aufbereitung von für mittelständische Unternehmen relevanten steuer- und wirtschaftsrechtlichen Themen im engen Austausch mit den operativ tätigen Experten bei Ebner Stolz.

Vorheriger ArtikelFusion von Gegenbauer und Apleona: Aufbruch in eine europäische Zukunft
Nächster Artikel„Auf Extremszenarien kann man keine Anlagepolitik aufbauen“