M&A-Transaktionen richtig versichern

Die Versicherung von Garantien und Freistellungen im Unternehmenskaufvertrag wird immer üblicher, auch hinsichtlich der Steuerrisiken. In manchen Verhandlungen ist eine Versicherung sogar Bedingung, um eine Einigung über die Haftungsverteilung zu erzielen. Doch was ist beim Abschluss einer solchen Versicherung zu beachten?

Grenzen der W&I-Versicherung

Jedoch ist nicht jedes Risiko versicherbar. Im Wesentlichen können nur Themenstellungen versichert werden, die bereits im Rahmen einer Due Diligence geprüft wurden. Risiken, die erst während der Due Diligence-Prüfung zutage treten, werden oftmals vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch die Absicherung von nicht geprüften Zeiträumen schließt die Versicherung regelmäßig aus. Außerdem sind einige Risiken wie zum Beispiel das Verrechnungspreisrisiko pauschal nicht versicherbar. In jedem Fall ist eine genaue Planung des Transaktions- und Due Diligence-Prozesses erforderlich. Denn eine zwingende Voraussetzung für eine W&I-Versicherung ist die vorherige Durchführung einer umfassenden (Tax) Due Diligence-Prüfung.

Zudem kann für einzelne identifizierte Steuerrisiken der Abschluss einer separaten Versicherung sinnvoll sein. Dies bietet sich insbesondere an, wenn der maximal mögliche Schaden unverhältnismäßig hoch, die Eintrittswahrscheinlichkeit aber gering ist und bislang kein Präzedenzfall beziehungsweise keine einheitliche Rechtsauffassung zu diesem Risiko existieren. Aufgrund der vollumfänglichen Risikoabsicherung, der höheren Flexibilität und der deutlichen Zeitersparnis kann eine solche Einzelrisikoversicherung oftmals auch eine sinnvolle Alternative für eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung sein.

Fazit

Eine W&I-Versicherung kann den Einigungsprozess während einer M&A-Transaktion beschleunigen und erleichtern. Es ist aber darauf zu achten, dass die maßgeblichen Risiken auch versicherbar sind. Zwingende Voraussetzung hierfür ist stets eine passgenau im Vorfeld durchgeführte Tax Due Diligence.


Zur Person

Alexander Euchner ist Partner bei Ebner Stolz und berät als Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht Mandanten umfassend im Rahmen von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen in Bezug auf Tax Due Diligence, steuerliche Strukturierung und steuerliche Vertragsgestaltung.

www.ebnerstolz.de

 

 

 

Autorenprofil

Alexander Euchner ist Partner bei Ebner Stolz und berät als Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht Mandanten umfassend im Rahmen von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen in Bezug auf Tax Due Diligence, steuerliche Strukturierung und steuerliche Vertragsgestaltung.

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