Vorbereitungsphase für Klimaschutzverträge gestartet

BMWK star­tet das vor­be­rei­tende Ver­fah­ren für das Förder­pro­gramm für Kli­ma­schutz­verträge

Foto: proslgn_AdobeStock

Am 06. Juni 2023 star­tete das vor­be­rei­tende Ver­fah­ren für das Förder­pro­gramm für Kli­ma­schutz­verträge des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK).

Durch Kli­ma­schutz­verträge zwi­schen en­er­gie­in­ten­si­ven Un­ter­neh­men und dem BMWK soll die Trans­for­ma­tion zu kli­ma­freund­li­chen Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen un­terstützt wer­den. Et­waige Preis­stei­ge­run­gen oder Preis­schwan­kun­gen, die durch den Ein­satz kli­ma­freund­li­cher Tech­no­lo­gien an­fal­len, wer­den zunächst vom Staat ge­tra­gen. So­bald die trans­for­ma­tive Pro­duk­tion güns­ti­ger als die kon­ven­tio­nelle er­fol­gen kann, fließen Mehr­ein­nah­men der geförder­ten Un­ter­neh­men an den Staat zurück. Ziel der Kli­ma­schutz­verträge ist es, Ri­si­ken aus Trans­for­ma­ti­ons­pro­jek­ten ab­zu­si­chern, Know-how in der Fi­nan­zie­rung, dem Bau und dem Be­trieb von in­no­va­ti­ven An­la­gen zu ge­ne­rie­ren und da­mit zusätz­li­ches Po­ten­zial für den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land zu he­ben.

Hin­weis: Kern­ele­mente des Förder­pro­gramms sind in dem Ent­wurf ei­ner Förder­richt­li­nie Kli­ma­schutz­verträge (FRL KSV) vom 06. Januar 2023 fest­ge­hal­ten. De­ren An­wen­dung steht der­zeit noch un­ter dem Vor­be­halt von bei­hil­fe­recht­li­chen und zu­wen­dungs­recht­li­chen Prüfun­gen so­wie den Haus­halts­ver­hand­lun­gen. In­ter­es­sierte Un­ter­neh­men können sich be­reits seit dem 06. Juni 2023 für die Teil­nahme am vor­be­rei­ten­den Ver­fah­ren be­wer­ben.

Wer kann teilnehmen?

Das Förder­pro­gramm rich­tet sich Un­ter­neh­men aus en­er­gie­in­ten­si­ven In­dus­trie­bran­chen, wie zum Beispiel in der Stahl-, Ze­ment-, Pa­pier- oder Glas­in­dus­trie. Auch Un­ter­neh­men mit klei­ne­ren Pro­duk­ti­ons­an­la­gen (Min­dest­aus­stoß 10 Ki­lo­ton­nen CO2) sind grundsätz­lich an­trags­be­rech­tigt. Möglich ist da­bei auch, dass sich meh­rere klei­nere An­la­gen ge­mein­sam als Kon­sor­tium für die Teil­nahme an dem Pro­gramm be­wer­ben. Vor­aus­set­zung der Teil­nahme ist zu­dem, dass der Strom, den das Un­ter­neh­men zur In­dus­trie­pro­duk­tion nutzt, zu 100% aus Er­neu­er­ba­ren En­er­gien er­zeugt wurde.

Teil­neh­mende Un­ter­neh­men stel­len im Rah­men ei­nes Auk­ti­ons­ver­fah­rens dar, wel­che fi­nan­zi­el­len Mit­tel sie benöti­gen, um mit an­ge­pass­ten Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen eine Tonne CO2 zu ver­mei­den. Die­je­ni­gen Un­ter­neh­men, wel­che hier­bei mit dem ge­ringstmögli­chen fi­nan­zi­el­len Auf­wand das größte Emis­si­ons­ein­spar­po­ten­tial er­zie­len können, er­hal­ten den Zu­schlag. Sonst übli­che Do­ku­men­ta­ti­ons- und Nachprüfpflich­ten ent­fal­len dann im Ge­gen­zug. Al­ler­dings ma­chen die Auk­tio­nie­rung, die Ab­si­che­rung von nicht-kal­ku­lier­ba­ren Preis­ri­si­ken so­wie die au­to­ma­ti­sche An­pas­sung der Förde­rung in­klu­sive Rück­zah­lung kom­plexe Be­rech­nungs­for­meln er­for­der­lich. Re­gelmäßig wird dazu Fa­ch­ex­per­tise für die Fi­nan­zie­rung größerer In­ves­ti­ti­ons­vor­ha­ben hin­zu­zu­zie­hen sein.

Wie erfolgt die Förderung?

Den geförder­ten Un­ter­neh­men wird eine va­ria­ble Förde­rung ge­zahlt, de­ren Höhe sich nach den je­wei­li­gen Mehr­kos­ten der kli­ma­freund­li­chen An­lage im Ver­gleich zur kon­ven­tio­nel­len An­lage be­misst.

Wenn die kli­ma­freund­li­che Pro­duk­tion güns­ti­ger wird als die kon­ven­tio­nelle, soll sich die Zah­lung um­keh­ren: Die geförder­ten Un­ter­neh­men zah­len so­dann Mehr­ein­nah­men an den Staat. Wenn das grüne Pro­dukt preis­set­zend ge­wor­den ist, kann der Kli­ma­schutz­ver­trag auf­ge­ho­ben wer­den.

Über welchen Zeitraum erfolgt die Förderung?

Vor­ge­se­hen ist eine Förde­rung im Rah­men ei­nes Kli­ma­schutz­ver­trags über einen Zeit­raum von bis zu 15 Jah­ren. Er­folgt nach der Förde­rung eine Rück­zah­lung von Mehr­ein­nah­men an den Staat, weil das kli­ma­freund­li­che Pro­dukt güns­ti­ger her­ge­stellt wer­den kann als das kon­ven­tio­nelle, kann der Kli­ma­schutz­ver­trag auf­ge­ho­ben wer­den, wenn das grüne Pro­dukt preis­set­zend ge­wor­den ist.

In welchem Umfang erfolgt die Förderung?

Für das Pro­gramm sol­len Mit­tel in zwei­stel­li­ger Mil­li­ar­denhöhe be­reit­ge­stellt wer­den. Die Be­wil­li­gung im Rah­men der Haus­halts­ver­hand­lun­gen steht al­ler­dings noch aus.

Wie erfolgt die Teilnahme?

Seit 06. Juni 2023 läuft ein zwei­mo­na­ti­ges vor­be­rei­ten­des Ver­fah­ren. In­ter­es­sierte Un­ter­neh­men können In­for­ma­tio­nen zu ih­ren ge­plan­ten trans­for­ma­ti­ven Vor­ha­ben beim BMWK ein­rei­chen. Auf Grund­lage die­ser In­for­ma­tio­nen wird dann im An­schluss ein Ge­bots­ver­fah­ren für die Ver­gabe der ers­ten Kli­ma­schutz­verträge durch­geführt. Un­ter­neh­men, die in die­ser ers­ten Runde des Ge­bots­ver­fah­rens ein Ge­bot ab­ge­ben möch­ten, müssen am vor­be­rei­ten­den Ver­fah­ren teil­neh­men.

Fazit

Für en­er­gie­in­ten­sive Un­ter­neh­men, die an grünen trans­for­ma­ti­ven Pro­jek­ten ar­bei­ten, könnte eine Teil­nahme an dem Förder­pro­gramm durch­aus at­trak­tiv sein, um et­waig ein­her­ge­hende Fi­nan­zie­rungs­ri­si­ken ab­zu­si­chern.

Autorenprofil
Patrick Huhn

Patrick Huhn ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Prüfung und Beratung mittelständischer Unternehmensgruppen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Beratung und Prüfung von energieintensiven Unternehmen aus der Automobilbranche und im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus.

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Jan Rossel ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Senior Manager bei Ebner Stolz in Stuttgart. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Prüfung und Beratung mittelständischer Unternehmensgruppen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei neben der Jahres- und Konzernabschlussprüfung in der Durchführung von Sonderprüfungen im Energiebereich.

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Henrik Steffan ist Senior Consultant bei Ebner Stolz in Stuttgart. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Prüfung und Beratung mittelständischer Unternehmensgruppen. Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei die beihilferechtliche Beratung sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.

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