Verkauf mit Plan

Unternehmensleiter und Gesellschaften machen häufig Fehler, die zu einem niedrigen Verkaufspreis oder unvorteilhaften Konditionen führen. Schlimmstenfalls scheitert sogar die gesamte Transaktion. Um einen Unternehmensverkauf optimal zu gestalten, sollte man sich die folgenden Ratschläge eines Anwalts und M&A-Experten zu Herzen nehmen.

Abschluss und Vollzug

9.Vertragsanlagen erstellen

Die Vertragsanlagen, insbesondere zum Gewährleistungskatalog des Unternehmenskaufvertrages, müssen inhaltlich auf die Garantiebestimmungen des Kaufvertrages abgestimmt sein und im Einzelnen auf ihre Vollständigkeit und Aktualität überprüft werden.

10.Verfügbarkeiten und erforderliche Vollmachten

Für die Beurkundung notarieller Geschäftsanteilsverkaufsverträge ist entweder die persönliche Anwesenheit oder die wirksame Vertretung aller beteiligten Parteien erforderlich. Rechtzeitig vor dem Termin sollte klar sein, welche Parteien in dem Termin anwesend sind bzw. planen, sich vertreten zu lassen. Insbesondere bei der Vertretung ausländischer Parteien sollte die Vertretungsberechtigung in einer von den deutschen Handelsregistern akzeptierten Form nachgewiesen werden.

11.Earn-Out klären

Die Zahlung eines zukünftigen, bei Vertragsabschluss noch nicht feststehenden Kaufpreisteils in Abhängigkeit von der künftigen Geschäftsentwicklung ist mittlerweile weit verbreitet. Die Festlegung dieser sogenannten Earn-Out Ziele sollte so konkret wie möglich und durch einen unabhängigen Dritten überprüfbar sein. Ferner sollte klar geregelt werden, welche Schutzmechanismen zu Gunsten des Verkäufers greifen, damit dieser auch die vertraglich vereinbarten Earn-Out-Ziele erreichen kann.

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