Strafzölle = Wegfall der Geschäftsgrundlage?

Der aktuelle Handelskonflikt und die Einführung von Strafzöllen konfrontieren die betroffenen Unternehmen mit erheblichen Mehrkosten. Jedoch sehen die wenigsten langfristig angelegten transatlantischen Lieferverträge für diesen Fall ein ausdrücklich vereinbartes ordentliches Kündigungsrecht vor. Welche Möglichkeiten haben die betroffenen deutschen Unternehmen, um zu reagieren?

 Strafzollspirale – Präventive Schritte

Im Ergebnis gibt es also Konstellationen, in denen die betroffenen Unternehmen Handlungsoptionen haben. Erfolgsversprechend ist vor allem der Ansatz, von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen. Da derzeit nicht absehbar ist, ob und in welcher Höhe sich die Strafzollspirale noch weiter drehen wird, ist es bei zukünftigen Verträgen über bedrohte Güter empfehlenswert, diese Eventualität bereits bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen.


Zur Person

Dr. Kuuya Josef Chibanguza ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Er berät nationale und internationale Mandanten im Vertrags-, Handels- und Vertriebsrecht. Ein Beratungsschwerpunkt ist die Minimierung von (Produkt)Haftungsrisiken im digitalen Kontext (Industrie 4.0). Zudem vertritt er Mandanten bei der Beilegung von gerichtlichen sowie außergerichtlichen Streitigkeiten, wobei dies auch eine Begleitung in Schiedsverfahren umfasst.

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Autorenprofil

Dr. Kuuya Josef Chibanguza ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Er berät nationale und internationale Mandanten im Vertrags-, Handels- und Vertriebsrecht. Ein Beratungsschwerpunkt ist die Minimierung von (Produkt)Haftungsrisiken im digitalen Kontext (Industrie 4.0). Zudem vertritt er Mandanten bei der Beilegung von gerichtlichen sowie außergerichtlichen Streitigkeiten, wobei dies auch eine Begleitung in Schiedsverfahren umfasst.

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