Schutzschirm für Konzerne

Über den Plan stimmen die Gläubiger mit Kopf- und Summenmehrheit in Gruppen mit gleicher Rechtsstellung ab, die vom Planersteller zu bilden sind. Die unberechtigte Ablehnung des Plans durch eine Gruppe bleibt unter bestimmten Voraussetzungen unbeachtlich. Letztlich darf durch den Plan aber niemand schlechter gestellt werden, als er ohne den Plan (also im Fall der Regelinsolvenz) stünde.

Entscheidende Sanierungsvergünstigungen

Da es sich bei dem Schutzschirmverfahren letztlich um ein Insolvenzverfahren handelt, bietet es erhebliche Restrukturierungsvorteile. Hierzu gehören insbesondere:

  • Quotale Befriedigung der unbesicherten Gläubiger und „Restschuldbefreiung“
  • Finanzierung der Löhne/Gehälter für bis zu drei Monate durch Insolvenzgeld
  • Maximale Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: 3 Monate zum Monatsende
  • Sozialpläne dürfen maximal auf 2,5 Monatsgehälter und 1/3 der Insolvenzmasse dotieren
  • Möglichkeit der Beendigung verlustbringender gegenseitiger Verträge
  • Anmietungen können unabhängig von der Vertragslage mit höchstens dreimonatiger Kündigungsfrist beendet werden
  • Steuervorteile
  • Anreicherung der Masse durch Anfechtung

Die hierdurch erzielbaren Vorteile übersteigen die möglichen Nachteile des Schutzschirmverfahrens – etwa die Gerichts- und Sachwalterkosten – in sehr vielen Fällen erheblich.

Fazit

Das Schutzschirmverfahren bietet oft unterschätzte oder unbekannte Mittel zur effizienten Sanierung, die von Geschäftsführern und Gesellschaftern pflichtgemäß berücksichtigt werden müssen. Um die Restrukturierungsmöglichkeit wirkungsvoll einzusetzen, ist jedoch eine sorgfältige Planung unverzichtbar. Wer dies beherzigt, dem bieten sich echte Chancen für einen Neuanfang.


Zu den Personen

McDermottDr. Uwe Goetker ist Rechtsanwalt und Partner, Philipp Kutscher ist Rechtsanwalt bei McDermott Will & Emery Rechtsanwälte und Steuerberater LLP in Düsseldorf. Beide sind im Bereich Corporate/M&A tätig und u.a. auf die Vorbereitung und Durchführung von Sanierungen/Restrukturierungen spezialisiert. www.mwe.com

Autorenprofil

Dr. Uwe Goetker ist Rechtsanwalt und Partner, Philipp Kutscher ist Rechtsanwalt bei McDermott Will & Emery Rechtsanwälte und Steuerberater LLP in Düsseldorf. Beide sind im Bereich Corporate/M&A tätig und u.a. auf die Vorbereitung und Durchführung von Sanierungen/Restrukturierungen spezialisiert.

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