Rehaklinik kämpft nach Belegungsstopp um Sanierung

Das Amtsgericht Bielefeld hat am 30. Dezember 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Strathmann Holz GmbH & Co. KG angeordnet.

Die Geriatrische Rehabilitation Oberbayern – Bruckmühl GmbH hat beim zuständigen Amtsgericht Rosenheim einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.  Der Klinikbetrieb der Einrichtung läuft weiter, während die Betreuung der Patienten vollumfänglich gesichert ist. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Michael Verken von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte in München, bestellt. Die aktuell 87 Mitarbeiter der Einrichtung wurden im Rahmen einer ersten Versammlung bereits über die aktuelle Situation und die nächsten Schritte im vorläufigen Insolvenzverfahren informiert. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld abgesichert.

Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Verken ist die Stabilisierung des laufenden Klinikbetriebs und die schnelle neue Belegung des Hauses durch Patienten von großer Bedeutung. Michael Verken betont hierzu wörtlich, dass die Freigabe der Zuweisungen durch eine führende Krankenkasse ein entscheidendes Signal und eine wesentliche Voraussetzung für die Sanierung ist und er sich mit allen wesentlichen Entscheidungsträgern in einem intensiven Austausch befindet. Zudem trifft Michael Verken in Bruckmühl nach eigenen Worten auf ein gutes und engagiertes Team vor Ort. Der Eindruck aus den ersten Versammlungen ist laut Michael Verken, dass die Mitarbeiter trotz der schwierigen Situation hoch motiviert sind, zusammenstehen und die Fortführung des Betriebs tatkräftig unterstützen. In dieser Woche beginnen Michael Verken und sein Team mit einem strukturierten Investorenprozess, um eine wirtschaftlich stabile Fortführungslösung zu ermöglichen.

Ursachen der Schieflage

Michael Verken
Michael Verken, Anchor Rechtsanwälte

Die Geriatrische Rehabilitation Oberbayern – Bruckmühl GmbH betreibt am Standort Bruckmühl eine geriatrische Rehabilitationsklinik, die über eine Kapazität von rund 60 Betten verfügt. Zu den wichtigsten Partnern und Kostenträgern, über welche die Zuweisung der Patientinnen und Patienten erfolgt, zählen die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände sowie private Krankenversicherungen. Die wirtschaftliche Schieflage und der daraus resultierende Insolvenzantrag sind das Ergebnis einer Verkettung mehrerer Faktoren. Das Landratsamt Rosenheim hatte wegen nach seiner Ansicht festgestellter Dokumentationsmängel die zulässige Belegung vorläufig auf 30 Betten begrenzt. Diese Kapazitätsbeschränkung führte dazu, dass fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden konnten. Damit war der Insolvenzantrag unvermeidlich.

 

 

Die im Dezember 2023 gegründete Gesellschaft ist auf den Betrieb von Gesundheitseinrichtungen wie Rehabilitationskliniken und ambulante geriatrische Rehabilitationsangebote spezialisiert. Nach der Bestellung hat der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Verken umgehend den Kontakt zu den Krankenkassen aufgenommen. Die wirtschaftliche Perspektive der Einrichtung hängt maßgeblich von den Patientenzuweisungen ab. Hierbei zeichnet sich bereits eine positive Wende ab. Eine erste führende Krankenkasse hat die Patientenzuweisungen inzwischen wieder aufgenommen. Mit Blick auf die weiteren Krankenkassen besteht ebenfalls die Erwartung, dass diese dem Beispiel folgen werden.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören Restrukturierungen, Insolvenzen, M&A-Prozesse, Finanzierungen und Unternehmensnachfolgen.

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