Krieger und Schramm baut auf Beteiligung

Vor fünf Jahren hat die Bauunternehmung Krieger und Schramm damit begonnen, ihre Mitarbeiter am Gewinn zu beteiligen. Seit drei Jahren kann sich jeder Beschäftigte darüber hinaus auch am Unternehmen direkt beteiligen. Fast alle machen mit. 

Ähnlich sieht es bei den nicht-börsennotierten Unternehmen aus. „Wir schätzen, dass etwas mehr als eine Million Arbeitnehmer in Form von Genussrechten oder stillen Beteiligungen am Unternehmen beteiligt sind“, sagt Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung. Das hat zum einen mit einer hierzulande noch wenig ausgeprägten Aktienkultur zu tun, bei der ein Mitarbeiter es wertschätzt, an seinem Unternehmen beteiligt zu sein.

Mehr staatliche Förderung erwünscht

Das hat auch mit der staatlichen Förderung zu tun. Der Staat fördert vor allem die traditionellen Produkte der betrieblichen Altersvorsorge und eben nicht Unternehmensbeteiligungen. „Gerade in einem Niedrigzinsumfeld, wo über lebensversicherungsrechtliche Lösungen nur noch eine sehr geringe Rendite erwirkt wird, ist die einseitige Förderung dieser niedrig verzinsten Anlagen schade. Die hochrentierlichen Anlagen der Belegschaftsaktien und der stillen Beteiligung werden benachteiligt“, sagt Beyer. Den Renditeunterschied veranschlagt er auf fünf bis sieben Prozent.

Im ersten Jahr haben rund 20 Prozent der Belegschaft von Krieger und Schramm am Beteiligungsprogramm teilgenommen. Im zweiten waren es 50, und im dritten sind mittlerweile 80 Prozent der Mitarbeiter auch am Unternehmen beteiligt. Das ist eine ungewöhnlich hohe Quote, denn diese Art des Vermögensaufbaus ist schließlich nicht ohne Risiko. Und das schreckt Mitarbeiter ab, die ihr Geld üblicherweise auf ein Sparbuch legen. Auch gilt die Baubranche vielen nicht unbedingt als krisenfest. „Wir haben eine starke Bonität. Unsere Ausfallquote liegt deutlich unter einem halben Prozent. Das ist sehr ungewöhnlich für eine Bauunternehmung“, sagt Krieger. Ein Risiko kann man nicht bestreiten, Aktienkurse können fallen, und mittelständische Unternehmen können insolvent werden. Dann sind auch stille Beteiligungen oder Genussrechtskapital betroffen. „Im Bereich Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist uns da aber nicht ein Fall bekannt“, sagt Beyer.

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