Mit Versicherung ins Ausland

Die richtige Versicherung ist beim Gang ins Ausland unerlässlich. Denn mit der Expansion sind nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken verbunden. Um existenzbedrohende Risiken zu vermeiden, ist die Gestaltung der Versicherungsverträge sehr wichtig. 

Für Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Ausland werden in der Versicherungspraxis meist „internationale Programme“ installiert. Ein „internationales Programm“ ist ein Deckungskonzept, durch das für die gesamte Unternehmensgruppe einheitlicher Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt wird. Dieses besteht aus lokalen Versicherungsverträgen in den Ländern und einem „Master-Vertrag“ in Deutschland. Die Verträge sind hinsichtlich der Bedingungen und Deckungssummen miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt.

Insbesondere im Haftpflichtbereich sind die gesetzlichen Bestimmungen von Land zu Land sehr unterschiedlich. Aus diesen Gründen werden in den einzelnen Ländern lokale Versicherungsverträge eingerichtet, die den rechtlichen und marktüblichen Erfordernissen entsprechen. Damit können auch Schadenfälle vor Ort bearbeitet werden.

Versicherung nur im Land

Der „Master-Vertrag“ in Deutschland bietet grundsätzlich weltweit Deckung im Anschluss an die lokalen Verträge, sofern dem kein Verbot entgegensteht. Des Weiteren stehen durch den „Master-Vertrag“ ein entsprechend weiter Deckungsumfang und angemessen hohe Deckungssummen zur Verfügung. Für die gesamte Unternehmensgruppe wird dadurch der Versicherungsschutz harmonisiert und auf das gleiche Niveau angehoben. Darüber hinaus spielen auf internationaler Ebene auch Themen aus dem Bereich Compliance eine überragende Rolle. Die Frage der Allokation der Versicherungssteuer in internationalen Versicherungsverträgen ist ein andauerndes Thema.

In manchen Ländern bestimmen die Landesvorschriften, dass die Versicherungsverträge im Land abgeschlossen werden müssen und somit Versicherungsschutz für das Landesrisiko nicht im Rahmen eines deutschen Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellt werden darf (sogenannte Verbotsländer). Gerade bei Brasilien und China, die durch die Globalisierung in den letzten Jahren extrem an Bedeutung gewonnen haben, handelt es sich um klassische Verbotsländer. Unternehmer sind deshalb gut beraten, wenn sie sich über die versicherungsrechtlichen Gegebenheiten und Regularien dieser Länder informieren, bevor der Schritt ins Land erfolgt.

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