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M&A-Erfahrung im Aufsichtsrat kann helfen

Häufig erzielen Akquisitionen nicht den gewünschten Erfolg, die beabsichtigte Steigerung des Unternehmenswertes bleibt hinter den Erwartungen zurück. Durch ein im M&A-Prozess erfahrenes Mitglied im Aufsichtsrat kann die Erfolgswahrscheinlichkeit gesteigert werden.

Das Phänomen hoher Misserfolgsquoten von M&A-Transaktionen hat in jüngster Zeit zum Aufkommen der Overconfidence-Hypothese geführt. So sollen wertvernichtende M&A-Transaktionen vor allem auf verzerrten Wahrnehmungen von Managern beruhen. Im Rahmen einer M&A-Transaktion sind Managementfehler bzw. Managementdefizite wie etwa eine unzureichende Informationspolitik oder eine Unterschätzung des Restrukturierungsaufwands die häufigsten Ursachen für den Misserfolg. Insofern kommt Aufsichtsgremien im Rahmen ihrer überwachenden und beratenden Kompetenz bei M&A-Transaktionen eine besondere Bedeutung zu, insbesondere auch im Mittelstand.

Kompetenz im M&A-Prozess

Vor allem die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Kontroll- und Aufsichtsgremien ist für die erfolgreiche Begleitung von M&A-Prozessen entscheidend. Daneben spielen die regulatorischen Voraussetzungen – geregelt durch das Aktiengesetz – der Deutsche Corporate-Governance-Kodex, die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die unternehmensspezifische Governance eine wichtige Rolle. Da der Aufsichtsrat bei großen M&A-Transaktionen seine explizite Zustimmung geben muss, muss er sich vorab intensiv mit der geplanten Transaktion beschäftigen. Diese Aufgabe kann der Aufsichtsrat nur erfüllen, wenn er dafür die notwendige Expertise hat. Treffen Aufsichtsratsmitglieder ihre Entscheidungen auf der Basis unvollständiger Informationen, begeben sie sich in die Gefahr einer persönlichen Haftung. Zwar erhalten Vorstand und Aufsichtsrat Handlungsspielraum im Rahmen der sogenannten Business Judgement Rule. Ein mögliches Haftungsrisiko kann aber nur dann vermieden werden, wenn die Entscheidungen auf der Basis ausreichend gesicherter Grundlagen getroffen und detailliert dokumentiert werden.

In der Praxis, insbesondere bei den inzwischen üblichen kompetitiven Bieterverfahren mit einem straffen Zeitplan, stellt sich auch die Frage nach einem adäquaten, zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmten Prozedere: Welche Mitglieder des Aufsichtsrats sollen etwa in den Prozess eingebunden werden: Sind dies alle, nur der Vorsitzende oder ein besonderer Ausschuss? Wann sollen die übrigen Aufsichtsratsmitglieder informiert werden? Sollen je nach Prozessphase unterschiedliche Einbindungen erfolgen?

Häufig erzielen Akquisitionen nicht den gewünschten Erfolg, die beabsichtigte Steigerung des Unternehmenswertes bleibt hinter den Erwartungen zurück. Durch ein im M&A-Prozess erfahrenes Mitglied im Aufsichtsrat kann die Erfolgswahrscheinlichkeit gesteigert werden.

Informationen einholen

Über vom Vorstand zur Verfügung gestellte Unterlagen hinaus sollten Aufsichtsratsmitglieder zusätzliche Informationen einholen. Dies gilt vor allem, wenn sich daraus kein vollständiges Bild über die anstehende M&A-Transaktion ergibt oder Anhaltspunkte für mögliche Interessenkonflikte bei Vorstandsmitgliedern oder bei sonstigen in den M&A-Prozess involvierten Personen gegeben sind. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass der Aufsichtsrat von sich aus einen externen Gutachter beauftragt. Das gilt auch, wenn bei Aufsichtsratsmitgliedern die erforderliche Zeit nicht zur Verfügung steht, um sich in eine komplexe Situation einzuarbeiten, oder Fachkenntnisse fehlen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung gestattet es in solchen Situationen, unter bestimmten Voraussetzungen auf Berater mit der Folge einer Haftungsbefreiung für das Organ zurückzugreifen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass bei der Auswahl eines Beraters auf dessen Qualifikation und Unabhängigkeit geachtet wird. Außerdem muss das beauftragende Organ die Stellungnahme unbedingt einer eigenen Plausibilitätskontrolle unterziehen, um eine potenzielle Haftungsbefreiung zu bewirken.

Fazit

Unternehmen, die vor allem über Akquisitionen wachsen wollen, sollten darauf achten, dass bei der Besetzung von Aufsichtsräten auch Personen mit M&A-Erfahrung vertreten sind. Der Aufsichtsrat kann das Haftungsrisiko bei einer geplanten Transaktion dann erfolgreich minimieren, wenn die unternehmerische M&A-Entscheidung auf ausreichend gesicherten Grundlagen basiert. Deshalb ist es wichtig, dass gerade bei M&A-Prozessen der Aufsichtsrat seinen Prüfungsverpflichtungen nachkommt und sein Handeln akribisch dokumentiert.


Zur Person

Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Er war 25 Jahre für verschiedene Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied des Verbands Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).

klaus.weigel@board-experts.de

 

 

 

 

 

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