Konzepte im Forderungsmanagement

Inkasso, Factoring und Forderungskauf sind drei ganz unterschiedliche Lösungsansätze. Dabei unterscheiden sich diese Varianten grundlegend. Welche Lösung ist da die richtige, und was lohnt sich wann für wen?

In der Folge werden die drei unterschiedlichen Inkassokonzepte schlaglichtartig beschrieben und entsprechend ihrem Nutzen für das Unternehmen eingeordnet.

Das klassische Inkasso

Dreh- und Angelpunkt im klassischen Inkasso ist der professionell geführte Schuldnerdialog. Über eine zielgerichtete Kommunikation auf Augenhöhe vereinbart der Inkassodienstleister eine vernünftige Zahlungslösung mit dem Schuldner und zahlt realisierte Beträge an den Gläubiger (das Unternehmen) aus. Schriftliche Inkassomahnungen, vor allem aber das telefonische Mediationsgespräch mit der Schuldnerseite, sind das Handwerkszeug, mit dem entsprechende Dienstleister zu Werke gehen.

Insbesondere der sanfte Weg im Mediativinkasso vereint in dieser Hinsicht beide Ansprüche: zahlungsgestörte Forderungen konsequent zu realisieren und gleichzeitig die Kundenbeziehung für die Zukunft zu erhalten. In der Praxis funktioniert das, weil speziell geschultes Personal im Telefoninkasso auf den Schuldner, seine Lebensumstände und seine wirtschaftliche Situation individuell eingeht. So lassen sich vernünftige Zahlungsvereinbarungen treffen, Schuldner werden in ihrer Lebensrealität ernst genommen und die Zahlungslösung ist auf den jeweiligen Schuldner zugeschnitten.

Beim Mediativinkasso sind Gläubiger aufgerufen, ihrem Inkassodienstleister detaillierte Angaben zu machen, beispielsweise ob und bis zu welcher Höhe sie Teilzahlungen akzeptieren, ob und unter welchen Umständen Ratenzahlungen für sie infrage kommen und welchen Verhandlungsspielraum sie ihrem Dienstleister im Forderungsmanagement einräumen. Im Gegenzug arbeitet das Inkassobüro hochtransparent und liefert alle relevanten Bearbeitungsfortschritte an den Gläubiger zurück.

Kosten & Auszahlungen im Inkasso

Klassisches Inkasso funktioniert für Gläubiger komplett kostenneutral: Die gesetzlichen Inkassogebühren gehen als sogenannter Verzugsschaden zulasten des Schuldners. Auslagen, die beispielsweise für Adress- oder Bonitätsrecherchen anfallen können, kommen unterm Strich zur ursprünglichen Forderung hinzu und sind damit ebenfalls vom Schuldner zu bezahlen. Inkassodienstleister, die zu diesen Konditionen arbeiten, zahlen realisierte Forderungen zu 100 Prozent an Gläubiger aus, nachdem diese realisiert wurden.

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