“Im Ergebnis weniger rosig als auf den ersten Blick” (Ausgabe 1/2009)

Interview mit Prof. Johanna Hey, Leiterin des Instituts für Steuerrecht, Universität Köln

Selten brach über Deutschlands Unternehmer eine derart umfangreiche Gesetzesflut herein wie in den vergangenen Jahren. Im Interview spricht Steuerexpertin Prof. Johanna Hey über die Komplexität des deutschen Steuerrechts sowie die wichtigsten Auswirkungen von Unternehmenssteuer- und Erbschaftssteuerreform auf den Mittelstand.

Selten brach über Deutschlands Unternehmer eine derart umfangreiche Gesetzesflut herein wie in den vergangenen Jahren. Im Interview spricht Steuerexpertin Prof. Johanna Hey über die Komplexität des deutschen Steuerrechts sowie die wichtigsten Auswirkungen von Unternehmenssteuer- und Erbschaftssteuerreform auf den Mittelstand.

Unternehmeredition: Frau Prof. Hey, die überbordende Bürokratie und die hohe Komplexität des Steuerrechts in Deutschland werden häufig kritisiert. Schaffen Unternehmensteuer- und Erbschaftsteuerreform Abhilfe, oder verschärfen sie das Problem?
Prof. Hey: Leider steht die Entwicklung des Steuerrechts in krassem Kontrast zur politischen Vereinfachungsrhetorik. Gerade die Unternehmensteuerreform 2008 und die Erbschaftsteuerreform führen zu einer erheblichen Komplizierung. Zum Teil sind die Regelungen – wie etwa die Zinsschranke oder die erbschaftsteuerrechtlichen Behaltensregelungen – für die Unternehmen mit hohem Kontrollaufwand verbunden. Das macht sie risikoreich und teuer. Aber auch die Finanzverwaltung wird Mühe haben, diese überkomplexen Sachverhalte zu vollziehen, zumal wenn sie an Sachverhalte anknüpfen, die im Ausland verwirklicht werden. Derartige Vollzugsdefizite können nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichheitswidrigkeit führen. Ein weiterer Grund für die Komplizierung liegt in dem Ausufern von Antimissbrauchsvorschriften, mit denen der Gesetzgeber sein Steueraufkommen zu verteidigen sucht.

Unternehmeredition: Welche bedeutenden Änderungen kommen auf den Mittelstand durch die Unternehmensteuerreform zu?
Prof. Hey: Die größten Veränderungen ergeben sich durch das Inkrafttreten der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009, weil sich hierdurch der Planungshorizont für die Entscheidung zwischen Fremd- und Eigenkapital grundlegend verändert. Der Wegfall der Verlustvorträge im Fall des Anteilseignerwechsels wird sich auf Umstrukturierungsmaßnahmen auswirken. Insgesamt bedrohen Einschränkungen der Verlustverrechnung und des Zinsabzugs Unternehmen in Krisenzeiten stärker als in konjunkturellen Hochphasen. Das Unternehmensteuerreformgesetz enthält u.a. mit der Zinsschranke – die größere Mittelständler treffen kann – und den gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungen krisenverschärfende Elemente.

Unternehmeredition: Worin liegen Ihrer Meinung nach die wichtigsten Vor- und Nachteile?
Prof. Hey: Für Unternehmen, die nach wie vor Gewinne machen, liegt der entscheidende Vorteil in der Absenkung der Steuerbelastung von knapp 40% auf ca. 30%. Auch Personenunternehmen können profitieren, wenn sie von der Thesaurierungsrücklage Gebrauch machen, weil der einbehaltene und reinvestierte Gewinn nur noch mit 28,25% Einkommensteuer belastet wird, statt bisher mit 42% oder 45%. Die Verlierer sind Unternehmen mit Verlusten und hohe Zinsaufwendungen. Außerdem behindert die Funktionsverlagerung Unternehmen, die international expandieren wollen, und setzt damit falsche Signale. Die Kompliziertheit der Regeln benachteiligt insbesondere den Mittelstand, weil sich die notwendige Beratung in der laufenden Geschäftstätigkeit kaum realisieren lässt.

Unternehmeredition: Führt die Unternehmensteuerreform unterm Strich zu einer Senkung der Steuerlast für deutsche Unternehmen? Bringt sie Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb voran?
Prof. Hey: Der Steuersatz sinkt nominal um knapp 10 Prozentpunkte. Für die Optik des Standorts im Steuerwettbewerb ist dies entscheidend. Aber ausländische Investoren sehen näher hin und werden die zum Teil sehr stark verzerrend wirkenden Gegenfinanzierungsmaßnahmen identifizieren, so dass das Bild im Ergebnis weniger rosig ist als auf den ersten Blick. Außerdem ist unklar, ob die Maßnahmen lange vorhalten werden, weil Deutschland nach wie vor mit seiner nominellen und effektiven Unternehmensteuerbelastung spürbar über dem EU-Durchschnitt liegt.

Unternehmeredition: Wie bewerten Sie die Erbschaftsteuerreform?
Prof. Hey: Es handelt sich um einen Tiefpunkt der Steuergesetzgebung. Nach über dreijähriger Diskussion ist eine total vermurkste Reform herausgekommen, eine Kombination von Hochsteuerpolitik und Aushöhlung der Bemessungsgrundlage. Zwar hat man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Herstellung von Bewertungsgleichheit weitgehend umgesetzt. Dafür hat sich der Gesetzgeber auf der Begünstigungsebene ausgetobt, indem er bestimmte Unternehmen, aber eben keineswegs alle, auf der einen Seite massiv begünstigt, auf der anderen Seite mit restriktiven Begünstigungsvoraussetzungen wie der siebenjährigen Halteverpflichtung knebelt. Dadurch entstehen neue Ungleichheiten. Wie will man beispielsweise rechtfertigen, dass ein Unternehmen mit 51% Verwaltungsvermögen, das heißt z. B. an Dritte vermietete Grundstücke, zum vollen Verkehrswert besteuert wird, während ein Unternehmen mit 49% Verwaltungsvermögen zu 85%, eventuell sogar zu 100% steuerfrei übertragen werden kann? Die beiden Unternehmen unterscheiden sich nicht so gravierend, dass derart unterschiedliche Rechtsfolgen begründet werden können. Daher ist damit zu rechnen, dass auch das neue Erbschaftsteuerrecht wiederum vor das Bundesverfassungsgericht kommen wird. Bis dahin ist die Praxis mit der Rechtsunsicherheit konfrontiert, ob das Gericht – falls es die Begünstigungsnormen für gleichheitssatzwidrig hält – die Erbschaftsteuer insgesamt rückwirkend für verfassungswidrig erklären oder wieder nur einen zukunftsgerichteten Reformauftrag aussprechen wird.

Unternehmeredition: Frau Prof. Hey, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Markus Hofelich.

Zur Person:
Prof. Dr. Johanna Hey (johanna.hey@uni-köln.de) ist eine der herausragenden Experten auf dem Gebiet des Unternehmensteuerrechts in Deutschland. Neben ihrer Funktion als Leiterin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln bekleidet sie zahlreiche weitere Ämter. So ist sie unter anderem Erste Vizepräsidentin des Präsidiums des Deutschen Hochschulverbandes, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen sowie Mitglied der Kommission Steuergesetzbuch der Stiftung Marktwirtschaft. www.uni-koeln.de

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