Grenzüberschreitende Insolvenz

Immer mehr Unternehmen sind mit der Insolvenz eines Geschäftspartners im Ausland konfrontiert – Schuld ist die zunehmende Internationalisierung. Viele möchten aber auch die Vorteile einer ausländischen Rechtsordnung für die eigene Sanierung nutzen. Auf viele Fragen des Insolvenzrechts, die sich hierbei stellen, gibt die EuInsVO in ihrer reformierten Fassung Antworten.

Die reformierte EuInsVO löst viele Probleme, die sich in der bisherigen täglichen Praxis ergeben haben. Sie enthält verfahrenstechnische Lösungen, die einen reibungsloseren Ablauf grenzüberschreitender Insolvenzverfahren ermöglichen und mehr Rechtssicherheit schaffen. Sie schafft rechtlich verbindliche Grundlagen, mit denen Konzerninsolvenzen koordiniert und die beteiligten Insolvenzverwalter und Gerichte besser zusammenarbeiten können. Auch Gläubiger werden gestärkt, indem sie etwa mit einem Rechtsbehelf rügen können, das COMI des Schuldners liege in Wahrheit in einem anderen Mitgliedstaat. Hierdurch werden unerlaubte Manipulationen des Insolvenzschuldners zumindest erschwert. Gläubiger werden außerdem einfacher Informationen über Insolvenzverfahren erlangen und ihre Forderungen leichter in einem ausländischen Insolvenzverfahren anmelden können.

Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte nutzen

Die neue EuInsVO bietet aufgrund der skizzierten Änderungen ab 26.06.2017 zahlreiche Möglichkeiten für Gläubiger und Unternehmen in der Krise, die von den jeweiligen Akteuren genutzt werden können und sollten. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie die bestehenden Mitwirkungsrechte so früh wie möglich nutzen sollten. Unternehmen, die durch ein Insolvenzverfahren (etwa durch Insolvenzplan) saniert wurden, haben im Ausgleich dazu eine größere Sicherheit, dass (ausländische) Gläubiger die erfolgreiche Sanierung nicht nachträglich durch Nachforderungen oder gar Zwangsvollstreckung in ihr ausländisches Vermögen gefährden.

Fazit

Die EuInsVO in ihrer neuen Fassung ab 26.06.2017 wird zahlreiche Probleme der bisherigen Praxis einer grenzüberschreitenden Insolvenz lösen. Sie wird damit eine deutlich größere Rechtssicherheit für alle am internationalen Rechtsverkehr beteiligten Unternehmen schaffen. Entscheidend wird aber auch unter Geltung der neuen EuInsVO sein, im Krisenfall schnell und vorausschauend sämtliche Möglichkeiten des geltenden Rechts zu erfassen, zu analysieren und sodann effektiv zu nutzen, um optimale Sanierungserfolge zu erzielen.


Zu den Personen

Prof. Dr. Georg Streit/Kai Uwe Büchler/Heuking Kühn Lüer Wojtek (© privat)
(© privat)

Prof. Dr. Georg Streit und Kai Uwe Büchler sind Rechtsanwälte der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München. Sie beraten mittelständische Unternehmen in den Bereichen Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. www.heuking.de

Autorenprofil

Prof. Dr. Georg Streit und Kai Uwe Büchler sind Rechtsanwälte der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München. Sie beraten mittelständische Unternehmen in den Bereichen Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz.

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