Family Office als Investor

Unternehmerfamilien entdecken ihr ureigenes Geschäft als gute Anlageform: Die Beteiligung an anderen Unternehmen oder Joint Venture Investments in Immobilien werden bei Family Offices immer beliebter.

Minderheitsbeteiligungen werden beliebter

Während Investoren und Family Offices in früheren Jahren nur alle Anteile am Unternehmen, jedenfalls aber Mehrheitsbeteiligungen übernehmen wollten, werden nunmehr des Öfteren auch Minderheitsbeteiligungen gesucht. Dafür gibt es einige Gründe. Zum Ersten macht es eine Minderheitsbeteiligung dem aufnehmenden Unternehmen leichter, an einen Verkauf zu denken. Zum Zweiten ermöglicht eine Minderheitsbeteiligung eine bessere Risikostreuung.

Grundlegende Vertragsregelungen

Wenn Family Offices eine Beteiligung eingehen, werden sie auf einige grundlegende vertragliche Regelungen bedacht sein. Die erste Weichenstellung hängt davon ab, ob eine Minderheits- oder eine Mehrheitsbeteiligung eingegangen wird. Wird nur eine Minderheitsbeteiligung gesucht, dann muss auf hinreichende Absicherung der Minderheitsrechte geachtet werden. Möglicherweise ist die Minderheit auch nur ein erster Schritt für eine spätere Übernahme. Dann sollten Optionen vereinbart werden, um das langfristige Ziel später ohne Umwege zu erreichen.

Wird hingegen sofort eine Mehrheit erworben, dann wird das Family Office darauf achten, unmittelbar auch über die vertraglichen Regelungen in einer Gesellschaftervereinbarung das Sagen zu haben. Dazu wird ein Beiratssitz nicht reichen. Sollten sich die Erwartungen an das Unternehmen nicht erfüllen, kann unter Umständen eine „Put-Option“ helfen, die Beteiligung an den Altgesellschafter zurückzugeben.

Fazit

Die Beteiligung an anderen Unternehmen kann eine attraktive Option für Family Offices sein, Teile ihres Vermögens langfristig zu sichern und zu vermehren. In Zeiten niedriger Zinsen können Family Offices strategische Vorteile nutzen, um ohne Umwege direkt zu investieren. Wenn es gelingt, ein gutes Management zu halten oder zu engagieren, kann eine Direktbeteiligung eine interessante Variante zu sonstigen Anlageformen sein.


Zur Person

Norbert Schulte/McDermott Will & EmeryDr. Norbert Schulte ist Sprecher des Düsseldorfer Büros von McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP. Er leitet den Bereich Gesellschaftsrecht/M&A und ist Mitglied im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht. www.mwe.com

Autorenprofil

Dr. Norbert Schulte ist Sprecher des Düsseldorfer Büros von McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP. Er leitet den Bereich Gesellschaftsrecht/M&A und ist Mitglied im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht.

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