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ESUG ist Realität geworden

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz, ESUG, hat sich insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen als Alternative zur Regelinsolvenz etabliert. Dennoch scheinen viele, insbesondere große Unternehmen nach wie vor die außergerichtliche Sanierung vorzuziehen.

Das ESUG ist 2012 in Kraft getreten und soll unter anderem durch den Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Sachwalters und erleichterte Debt Equity Swaps Sanierungsverfahren grundlegend erleichtern und verkürzen.

Nach vier Jahren ESUG stellt sich die Frage, ob Sanierungsverfahren – Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – tatsächlich durch das neue Gesetz erleichtert werden. Die Boston Consulting Group untersuchte in ihrer Studie sämtliche Sanierungsverfahren. Es hat sich tatsächlich gezeigt, dass diese schneller abgeschlossen werden konnten und die durchschnittlich erzielte Cash-Quote bei rund elf Prozent liegt. Dies ist im Vergleich zur Regelinsolvenz für die Gläubiger ein gutes Ergebnis.

Der Erfolg des ESUG hält sich in Grenzen

Seit Inkrafttreten des ESUG im März 2012 bis Ende Januar 2016 sind insgesamt rund 1.000 Eigenverwaltungsverfahren eröffnet worden. Die Analyse aller Verfahren zeigt, dass in den meisten Fällen trotz ursprünglich beantragter Eigenverwaltung viele Verfahren doch zu einer Regelinsolvenz werden und nur 2,7 Prozent davon letztendlich nach dem Eigenverwaltungsverfahren durchgeführt werden. Dies liegt daran, dass es für die Eigenverwaltung einer hohen Vorbereitung bedarf und die Unternehmen den Aufwand oftmals unterschätzen. Ein weiterer Grund scheinen auch die vergleichsweisen hohen Sanierungsbeiträge der Gläubiger zu sein. In 18 Prozent der Fälle scheitert auch der vorgelegte Insolvenzplan.Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz, ESUG, hat sich insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen als Alternative zur Regelinsolvenz etabliert. Dennoch scheinen viele, insbesondere große Unternehmen nach wie vor die außergerichtliche Sanierung vorzuziehen.

Bei den Eigenverwaltungsverfahren nach § 270a liegt die Quote bei 43 Prozent, bei den Schutzschirmverfahren nach § 270b bei 34 Prozent. Bei der durchschnittlichen Cash-Quote von elf Prozent sind dafür aber auch in 70 Prozent der Fälle Haircuts erforderlich. Nur bei ungefähr der Hälfte aller Fälle erfolgt ein Eingriff in die Gesellschafterstellung. In vielen Fällen wird nach wie vor eine außergerichtliche Sanierung vorgezogen. ESUG hat sich somit immer noch nicht als breit etabliertes Standardverfahren durchsetzen können.

Verfahren eignet sich für KMU

Insbesondere für kleinere und mittelgroße Unternehmen mit einem Umsatz bis 120 Mio. Euro eignet sich das Eigenverwaltungsverfahren. Das typische Unternehmen in Eigenverwaltung ist meistens etwas größer als die Unternehmen im Regelverfahren. Für große Unternehmen konnte sich das ESUG nicht als Standardverfahren etablieren. Nur 20 Prozent der Top-50-Unternehmensinsolvenzen sind Eigenverwaltungsverfahren.

Weniger Insolvenzen insgesamt

Seit September 2014 sind Eigenverwaltungsverfahren weniger geworden. Langfristig werden auch die Schutzschirmverfahren abnehmen. Dies liegt aber nicht nur daran, dass sich ESUG noch nicht ganz durchgesetzt hat, sondern vor allem auch daran, dass die Insolvenzzahlen insgesamt weniger werden. Mittelfristig könnte der Anteil der Eigenverwaltungsverfahren an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen bei rund zwei bis drei Prozent liegen.

 ESUG hat sich als Verfahren für insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen als Alternative zur Regelinsolvenz etabliert. Dennoch scheinen viele, insbesondere große Unternehmen nach wie vor die außergerichtliche Sanierung vorzuziehen.


Zur Person

(© privat)

Dr. Ralf Moldenhauer ist Senior Partner und Managing Director im Frankfurter Büro der Boston Consulting Group und Leiter der Taskforce Restrukturierung. Seit Einführung des neuen Insolvenzrechtes analysiert The Boston Consulting Group jedes Jahr sämtliche Sanierungsverfahren und wertet sie vollständig quantitativ aus. www.bcg.de

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