ESUG ist Realität geworden

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz, ESUG, hat sich insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen als Alternative zur Regelinsolvenz etabliert. Dennoch scheinen viele, insbesondere große Unternehmen nach wie vor die außergerichtliche Sanierung vorzuziehen.

Das ESUG ist 2012 in Kraft getreten und soll unter anderem durch den Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Sachwalters und erleichterte Debt Equity Swaps Sanierungsverfahren grundlegend erleichtern und verkürzen.

Nach vier Jahren ESUG stellt sich die Frage, ob Sanierungsverfahren – Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – tatsächlich durch das neue Gesetz erleichtert werden. Die Boston Consulting Group untersuchte in ihrer Studie sämtliche Sanierungsverfahren. Es hat sich tatsächlich gezeigt, dass diese schneller abgeschlossen werden konnten und die durchschnittlich erzielte Cash-Quote bei rund elf Prozent liegt. Dies ist im Vergleich zur Regelinsolvenz für die Gläubiger ein gutes Ergebnis.

Der Erfolg des ESUG hält sich in Grenzen

Seit Inkrafttreten des ESUG im März 2012 bis Ende Januar 2016 sind insgesamt rund 1.000 Eigenverwaltungsverfahren eröffnet worden. Die Analyse aller Verfahren zeigt, dass in den meisten Fällen trotz ursprünglich beantragter Eigenverwaltung viele Verfahren doch zu einer Regelinsolvenz werden und nur 2,7 Prozent davon letztendlich nach dem Eigenverwaltungsverfahren durchgeführt werden. Dies liegt daran, dass es für die Eigenverwaltung einer hohen Vorbereitung bedarf und die Unternehmen den Aufwand oftmals unterschätzen. Ein weiterer Grund scheinen auch die vergleichsweisen hohen Sanierungsbeiträge der Gläubiger zu sein. In 18 Prozent der Fälle scheitert auch der vorgelegte Insolvenzplan.

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