„Die Phasen laufen teilweise parallel“

Unter Einbeziehung von Beispielen aus der Praxis haben EY und das Deutsche Aktieninstitut (DAI) einen Leitfaden zur Implementierung von Mitarbeiteraktienprogrammen entwickelt. Gordon Rösch und Dr. Franz-Josef Leven über Herausforderungen und die Wege zum Erfolg.

Welche übergeordneten Aspekte sind entscheidend für den Erfolg?

Rösch: Alle betroffenen Teams im Unternehmen sollten mit einbezogen werden. Dazu gehören je nach Organisation insbesondere HR, Compensation & Benefit, Betriebsrat, Marketing und Investor Relations sowie IT, Steuern, Bilanzierung, Recht, Datenschutz, Treasury und Payroll. Wesentliche Eckpunkte für die Attraktivität eines Mitarbeiteraktienprogramms sind der angebotene Rabatt beziehungsweise Discount, die Haltefrist der Aktien sowie die Gewährung potenzieller Matching-Aktien. Daneben sind vor allem die Leaver-Regelungen und der Umgang mit Dividenden auch für die fortlaufende Handhabung entscheidend. Discounts bewegen sich häufig zwischen 20 und 40 Prozent. Sofern Matching-Aktien angeboten werden, ist das Verhältnis „eine für drei“ nach drei Jahren Haltefrist eine marktgängige Größe.

Wie kann sich das Unternehmen die für die Ausgabe an Mitarbeiter vorgesehenen Aktien beschaffen?

Leven: In der Regel werden zwei Wege gegangen: die Kapitalerhöhung oder der Aktienrückkauf. Die erforderlichen Beschlüsse und eine etwaige HV-Ermächtigung sind rechtzeitig einzusteuern. Bei der Kapitalerhöhung wird das Eigenkapital gestärkt. Außerdem muss das Unternehmen keine eigenen Finanzmittel für den Erwerb der Aktien einsetzen. Trotzdem beschaffen sich viele Unternehmen ihre Aktien direkt über einen Rückkauf am Markt. Der Vorteil dieser Lösung war lange Zeit, dass die Differenz aus Rückkaufpreis und Ausgabepreis steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Leider ist diese Praxis umstritten und wird fallweise nach Diskussion mit dem Betriebsprüfer entschieden. Dies führt zu einer großen Unsicherheit bei den Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, dass die neue Regierung möglichst schnell klarstellt, dass ein Betriebsausgabenabzug steuerrechtlich möglich ist.

Inwiefern sind Mitarbeiteraktienprogramme steuerlich interessant?

Leven: Für den Mitarbeiter sind Rabatt beziehungsweise kostenlose Aktien bis zu einem Wert von jährlich 360 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Außerdem können die Mitarbeiter bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze im Rahmen der vermögensbildenden Leistungen beim Staat eine Arbeitnehmersparzulage beantragen. Leider ist diese Förderung im internationalen Vergleich äußerst niedrig. Sie muss daher dringend ausgebaut werden, um die Einführung von Mitarbeiteraktien attraktiver zu machen.
Rösch: Österreich bietet beispielsweise einen Freibetrag von 3.000 Euro, Spanien gar von 12.000 Euro. Insbesondere auch in Großbritannien gibt es dezidierte Regelungen, die steuervorteilhafte Programme ermöglichen. International bestehen teils landesspezifische Regelungen und Verpflichtungen, die zu berücksichtigen sind. Auf Unternehmensebene ist der Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem angebotenen Programm nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die zum Teil bereits vor Auflage des Programms erfüllt sein müssen.

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