Finanzierung – das größte Hemmnis
Insbesondere bei Existenzgründern kommen Probleme bei der Finanzierung hinzu. 48% der Existenzgründer berichten von Schwierigkeiten, die Übernahme zu finanzieren. Kaum ein Gründer kann eine Unternehmensnachfolge zum überwiegenden Teil aus Eigenmitteln stemmen. Das gilt auch deshalb, weil der Finanzierungsbedarf in der Zeit nach der Übergabe häufig besonders groß ist: Oft müssen Maschinen modernisiert, Warenlager aktualisiert oder Produktionsverfahren umgestellt werden.
Damit geraten auch andere Finanzierungsformen in den Fokus. Erfreulich ist dabei, dass sich der Zugang zum Bankkredit, der nach wie vor klassischen Finanzierungsform, nicht weiter verengt hat. Offenkundig haben Banken, Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken Regulierungsvorhaben wie Basel III weitgehend in ihre Kreditkonditionen zur Nachfolgefinanzierung eingepreist und ihre Gangart zumindest nicht weiter verschärft. Weiter verbessert haben sich den IHK-Experten zufolge die Möglichkeiten, vom Übergeber ein Unternehmerdarlehen zu erhalten. Hier spiegelt sich die gute Performance vieler mittelständischer Unternehmen in den letzten Jahren wider.
Mehr Beteiligungsfinanzierung möglich machen
Mit einem Venture-Capital-Gesetz will die Große Koalition zudem die Beteiligungskapitalfinanzierung erleichtern. Angesichts des künftig schwierigeren Zugangs zu Fremdkapital infolge von Regulierungen der Finanzmärkte (Stichwort: Basel III) wird die Beteiligungsfinanzierung auch von Betriebsübernahmen künftig eine stärkere Rolle spielen müssen. Die derzeitigen Regelungen bieten gerade internationalen Investoren zu wenig Sicherheit. So kann sich ein ausländischer Investor nicht sicher sein, ob seine in Deutschland erzielten Beteiligungsgewinne zusätzlich zum Heimatland auch noch durch den deutschen Fiskus besteuert werden. In der Folge meiden etwa amerikanische Pensionskassen oder Universitäten Investitionen in deutsche Wagniskapitalfonds, deren Engagement auch Unternehmensnachfolgen unterstützt. Notwendig sind ein rechtssicherer gesetzlicher Rahmen für Investoren und bessere steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeiten.