Die Finanzierung der Nachfolge

Auch wenn das Institut für Mittelstandsforschung von ca. 135.000 Unternehmensnachfolgen bis 2018 ausgeht – Nachfolgekandidaten seien genug vorhanden. Das größere Problem sind die Finanzierungsspielräume.

Bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierung kommt es dabei in der Regel auf die folgenden drei Fragestellungen an:

  1. In welcher Höhe besteht der Finanzierungsbedarf?
  2. Was kann beziehungsweise können der oder die Erwerber selbst als Eigenmittel in die Finanzierung einbringen?
  3. Wie groß ist die verbleibende Finanzierungslücke und welche Möglichkeiten gibt es, diese zu schließen?

Die erste Frage ist dabei recht schnell zu beantworten: In der Regel fallen bei einem Unternehmenskauf der ausgehandelte Kaufpreis sowie Transaktionskosten in Höhe von etwa fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises an. Wird das Unternehmen an ein Familienmitglied übertragen, ist zudem zu prüfen, ob etwaige Erbansprüche anderer Familienmitglieder zu berücksichtigen sind. Außerdem sollte der zukünftige Unternehmer bereits bei Kauf bedenken, dass das Unternehmen über ausreichend Betriebsmittel und Mittel für Ersatz- und Neuinvestitionen verfügt, um den Geschäftsbetrieb nachhaltig zu sichern.

Eigenkapital des Nachfolgers

Schwieriger wird es zusammenzustellen, was der Nachfolger selbst in die Finanzierung einbringen kann. Neben dem vorhandenen Barvermögen oder einer privaten Bürgschaft gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, über die Stellung privater Sicherheiten wie einer Immobilie Eigenmittel in die Finanzierung einzubringen. Dies ist möglich, indem der Übernehmer im Rahmen der persönlichen Haftung Fremdkapital aufnimmt und dies zum Erwerb des Unternehmens nutzt. Wird das Unternehmen durch einen Familienangehörigen übernommen, können auch die bestehenden Erbansprüche an dem Unternehmen als Eigenkapital hinzugerechnet werden.

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