Bundesregierung plant weitere Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft

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Bundesregierung und Bundesländer haben seit dem Ausbruch der Corona-Krise in Deutschland eine Fülle von Hilfspaketen beschlossen und auch umgesetzt. Dazu gehörten unter anderem direkte Zuschüsse für Kleinunternehmer, vergünstigte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), neue Regelungen beim Kurzarbeitergeld und beim Insolvenzrecht. In einem Zeitungsinterview mit dem „Bonner General Anzeiger“ und der „Rheinischen Post“ hat Kanzleramtschef Helge Braun am Wochenende angekündigt, dass bei Bedarf weitere Hilfsmaßnahmen notwendig sein können. Er rechne in dieser Woche nicht damit, gleichzeitig schloss er aber für die Zukunft neue Förderpakete nicht aus.

Wird das Kurzarbeitergeld erhöht?

Intensiv diskutiert wird derzeit eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes von derzeit 60% auf 80% (bzw. von 67% auf 87%). Bisher haben bereits über 700.000 Unternehmen in Deutschland Kurzarbeit angemeldet. Nach vorsichtigen Schätzungen bedeutet dies derzeit eine Zahl von rund fünf Millionen Kurzarbeitern.

Entlastung für Privatversicherte?

Die aktuelle Krise sorgt auch dafür, dass viele Unternehmer und Selbstständige ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr – oder nicht vollständig zahlen können. Bereits jetzt gibt es schon die Möglichkeit, eine Stundung dieser Zahlungen zu beantragen. Nun ist nach einem neuen Gesetzentwurf geplant, Privatversicherten den Wechsel in einen günstigeren Basistarif anzubieten. Die Versicherten sollen dann ein vereinfachtes Rückkehrrecht in den alten Tarif erhalten – ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Geplant ist zudem eine finanzielle Entlastung von Krankenhäusern, die insbesondere Intensivpflege-Betten freigehalten haben und deswegen auf Einnahmen verzichten mussten. Auch Kliniken, die auf geplante Operationen und andere Behandlungen verzichten mussten, sollen entlastet werden.

Hilfen für die Gastronomie

Der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat ein umfassendes Rettungspaket für das Gastgewerbe gefordert. Unter anderem soll der Mehrwertsteuersatz für gastronomische Umsätze von 19% auf 7% abgesenkt werden. „Mit sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer könnten die nicht unerheblichen Umsatzausfälle aufgrund der dann einzuhaltenden Abstandsregelungen ein wenig kompensiert werden – und das völlig unbürokratisch, antragslos und sofort wirksam“, erläutert Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbands. Der reduzierte Satz würde zudem mittelfristig helfen, aufgenommene Kredite auch tilgen zu können. Einige Politiker wie Finanzminister Scholz und Bayerns Ministerpräsident Söder haben schon Sympathie für diesen Vorschlag gezeigt.

 

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Stand: 21. April, 9 Uhr

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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