Deutschland steht unter Druck. Sabotageakte auf kritische Infrastrukturen, Cyberangriffe, Extremwetter – die Liste der Bedrohungen wird länger. Wer im Jahr 2026 noch glaubt, dass Krisenmanagement ein Nice-to-have ist, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Die geopolitische Zeitenwende ist keine abstrakte Bedrohung mehr – sie verlangt konkrete Vorbereitung. Unser Beitrag zeigt, warum Business Continuity Management (BCM) zur Pflichtaufgabe wird und wie Unternehmen sich wappnen können.
Wenn das Licht ausgeht: Die neue Realität
Januar 2026, Berlin: Unbekannte – vermutlich aus der linksextremen Szene – sabotieren Stromversorgungsanlagen. 45.000 Haushalte sitzen tagelang im Dunkeln, ca. 2.200 Unternehmen müssen ihren Betrieb herunterfahren. Bedauerlicherweise ist dies kein Einzelfall. Im März 2024 legte ein Brandanschlag auf die Tesla-Anlage in Grünheide die Produktion lahm – Schaden: 400 Mio. EUR. Cyberangriffe kosten die deutsche Wirtschaft jährlich dreistellige Milliardenbeträge.
Die Botschaft ist klar: Es geht nicht mehr um das Ob, sondern um das Wann eines solchen Ereignisses. Kurzum: Auch Familienunternehmen, die tragende Säule der deutschen Wirtschaft, stehen vor einer historischen Herausforderung. Multiple Krisen überlagern sich, Lieferketten reißen, Energieversorgung wird unsicher. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert seine Existenz. Für Unternehmen bedeutet das: Krisenvorsorge ist keine freiwillige Zusatzleistung mehr, sondern Teil der unternehmerischen Kernverantwortung. Und sie geht weit über klassisches Risikomanagement hinaus.
Was Business Continuity Management bedeutet
Business Continuity Management (BCM) ist kein bürokratisches Monster, sondern eine strategische Lebensversicherung. Im Kern geht es um die simple Frage: Wie halte ich mein Unternehmen am Laufen, wenn das Undenkbare passiert?
Die Fakten sprechen für sich:
- 87 % der deutschen Unternehmen waren 2025 von Datendiebstahl betroffen
- Wetterextreme verursachten 2024 allein 5,7 Mrd. EUR Schäden
- Deutschland ist Europas Cyber-Angriffsziel Nummer eins
- Bei Stromausfall funktionieren nur 100 von 14.200 Tankstellen in Deutschland
BCM bedeutet also: Risiken kennen, Schwachstellen identifizieren, Notfallpläne entwickeln, üben, anpassen – und zwar gleichermaßen kontinuierlich wie konsequent. Außerdem sollten etwaige Bedrohungsszenarien antizipiert werden.
Neun kritischen Bedrohungsszenarien

1. Stromausfall – der blinde Fleck
Deutschlands Stromnetz gilt als sicher. Doch die Bundesnetzagentur warnt: Bis 2035 fehlen bis zu 35,5 GW steuerbare Kapazitäten. Hinzu kommt: Gaskraftwerke, die als Puffer dienen, sind von unsicheren Gaslieferungen abhängig. Ein längerer Blackout würde nicht nur Produktionen lahmlegen – Kommunikation, Wasserversorgung, Logistik: alles steht. Was Unternehmen dann brauchen: Notstromaggregate für mindestens 72 Stunden, Treibstoffvorräte mit Umschlagkonzept und Ausweichstandorte außerhalb potenzieller Betroffenheitsgebiete.
2. Gasmangel – die unterschätzte Gefahr
Gas ist nach wie vor essenziell, wenn es darum geht, Gebäude zu beheizen oder bestimmte Industriezweige am Laufen zu halten. Hinzu kommt: 14,9 Prozent unseres Stroms stammen aus Gaskraftwerken. In Spitzenzeiten deutlich mehr. Seit dem russischen Lieferstopp ist diese Abhängigkeit zum Risiko geworden. Der Notfallplan Gas sieht Eskalationsstufen vor – bis hin zum staatlichen Durchgriff auf Unternehmen.
3. Cyberangriffe – die unsichtbare Front
Ransomware, Phishing, DDoS-Attacken: Die Methoden werden raffinierter, die Schäden größer. Besonders perfide: Angreifer nehmen gezielt Schwachstellen in der Lieferkette ins Visier. Ein mittelständischer Zulieferer ohne ausreichende Cyberabwehr wird so schnell zum Einfallstor in der Lieferkette – vom kleineren Abnehmer bis hin zum Großkunden.
4. Extremwetter – die klimatische Zeitbombe
Seit 1990 steigen wetterbezogene Katastrophen um 30 Prozent pro Dekade. Starkregen, Stürme – was früher Jahrhundertereignisse waren, wird zur regelmäßigen Bedrohung. Die Flutkatastrophe an der Ahr 2021 hat gezeigt: Selbst gut vorbereitete Regionen können überfordert werden.
5. Lieferkettenbrüche – das Dominoprinzip
Globalisierung schafft Effizienz, aber auch Verwundbarkeit. Corona, Suezkanal-Blockade, Ukrainekrieg – jede Krise offenbart neue Schwachstellen. Unternehmen mit Lieferketten über mehrere Kontinente sind besonders exponiert. Und damit anfällig für Sicherheitsmängel bei Dienstleistern und Zulieferern sowie für geopolitische Verwerfungen.
6. Pandemien – die biologische Unsicherheit
COVID-19 war ein Weckruf. 2022 meldeten 40 Prozent aller Betriebe hohe Erkrankungsraten mit Problemen im Betriebsablauf. Die nächste Pandemie kommt bestimmt – die Frage ist nur, ob Unternehmen diesmal besser vorbereitet sind.
7. Hybride Kriegsführung – die geopolitische Dimension
Der Operationsplan Deutschland macht deutlich: Unternehmen sind Teil der nationalen Verteidigungsarchitektur. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall (siehe weiter unten im Text) können Staat und Bundeswehr auf zivile Infrastruktur, Personal und Ressourcen zugreifen. Wer kritische Infrastruktur betreibt oder Rüstungsrelevanz hat, muss sich darauf einstellen.
8. Terror/Kriminalität – die unterschätzte Bedrohung
Wirtschaftsspionage, Sabotage, Cyberangriffe – deutsche Unternehmen sind unabhängig von Größe und Umsatz zunehmend Ziel krimineller und terroristischer Aktivitäten. Typische Risikobereiche sind Produktionsanlagen, IT-Infrastruktur und Forschungsabteilungen. Staatlich gelenkte Spionage zielt dabei auf Schlüsseltechnologien in Branchen wie Maschinenbau, Chemie und IT. Was Unternehmen schützt: Perimeterschutz-Systeme, Schulung der Mitarbeiter in Sicherheitsmaßnahmen, Whistleblower-Systeme gegen Insiderbedrohungen und enge Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden.
9. Wasserver- und -entsorgung – die stille Abhängigkeit
Wasser ist unverzichtbar: als Rohstoff, Prozess- und Kühlmittel, Löschmittel für Werksfeuerwehren. Deutschlands ca. 6.200 Wasserversorger sind hochgradig von störungsfreier Stromversorgung abhängig. Bei Stromausfall bricht innerhalb von Stunden die Pumpleistung zusammen, der Wasserdruck sinkt, Abwasserkläranlagen kippen nach sechs bis acht Stunden. Was Unternehmen vorbereiten sollten: Bevorratung von mindestens drei Litern Trinkwasser pro Mitarbeiter und Tag für 14 Tage, Tanks mit Brauchwasser für Toilettenspülung, eigene Trinkwassernotbrunnen auf dem Werksgelände, Notstromaggregate für betriebseigene Kläranlagen und Prüfung von Wassertürmen zur Druckaufrechterhaltung.
Vom Plan zur Praxis: So funktioniert BCM
Ein wirksames BCM folgt klaren Schritten in vier Phasen:
Phase 1: Analyse
- Business Impact Analyse (BIA): Welche Prozesse sind überlebenswichtig?
- Gefahrenmatrizen: Wie wahrscheinlich ist welches Szenario?
- Abhängigkeiten identifizieren: Wer braucht was von wem?
Phase 2: Strategie
- Wiederherstellungsziele definieren
- Notfallpläne entwickeln
- Redundanzen schaffen
- Kommunikationswege sichern
Phase 3: Umsetzung
- Notfallstäbe aufbauen und schulen
- Ressourcen bereitstellen (Notstrom, Wasser, Kommunikation)
- Lieferanten und Partner einbinden
- Mitarbeiter informieren und trainieren
Phase 4: Test und Verbesserung
- Übungen in gestaffelter Komplexität
- Von der Alarmierung bis zur Vollübung mit Schichtwechsel
- Auswertung, Anpassung, erneutes Testen
Die rechtliche Dimension: Neue Pflichten, neue Risiken

Egal ob NIS-2-Richtlinie, CER-Richtlinie oder das KRITIS-Dachgesetz: Das regulatorische Umfeld hat sich dramatisch verschärft. Die Folge: Wer diese Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern seine Betriebserlaubnis. Die veränderte Sicherheitslage aktiviert ein rechtliches Instrumentarium, das vielen Unternehmen bislang kaum bekannt ist: die Notstandsgesetzgebung. Diese unterscheidet zwischen Vorsorgegesetzen für friedenszeitliche Krisen und Sicherstellungsgesetzen für den äußeren Notstand. Das Grundgesetz sieht für Letztere vier abgestufte Reaktionsmöglichkeiten vor:
- Zustimmungsfall (Art. 80a Abs. 1 GG): Der Bundestag kann mit einfacher Mehrheit einzelne Notstandsregelungen aktivieren – eine dosierte, parlamentarisch kontrollierte Alternative zum umfassenden Spannungsfall.
- Spannungsfall (Art. 80a Abs. 1 GG): Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit eines bewaffneten Angriffs auf das Bundesgebiet können Sicherstellungsgesetze durch Zweidrittelmehrheit in Kraft gesetzt werden. Dies ermöglicht weitreichende wirtschaftslenkende Maßnahmen und den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
- Bündnisfall (Art. 80a Abs. 3 GG): Wenn die NATO einen Angriff auf einen Mitgliedsstaat feststellt und die Bundesregierung dem NATO-Beschluss zustimmt, können verteidigungsvorbereitende Rechtsvorschriften aktiviert werden – ohne parlamentarische Zustimmung, aber auch ohne verfassungsrechtlich geschützte Eingriffe wie Dienstverpflichtungen.
- Verteidigungsfall (Art. 115a GG): Die höchste Eskalationsstufe bei einem tatsächlichen Angriff auf deutsches Territorium. Sie ermöglicht umfassende Eingriffe in Grundrechte und die vollständige Aktivierung der Notstandsgesetzgebung.
Diese Abstufungen sind keine theoretischen Konstrukte. Sie haben unmittelbare operative Konsequenzen für Unternehmen.
Beispiel 1, das Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSiG): Bereits im Spannungsfall können Unternehmen zur Lagerung und Vorratshaltung bestimmter Güter, zur Buchführung und Meldung über Warenbestände und betriebliche Leistungsfähigkeit oder zur Priorisierung bestimmter Produktions- oder Lieferaufträge verpflichtet werden.
Beispiel 2, das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG): Es kann die Berufsfreiheit massiv durch Kündigungsverbote in lebens- und verteidigungswichtigen Betrieben, durch Verpflichtung von Arbeitskräften zum Dienst in der Truppe in solchen Betrieben (für Männer generell, für Frauen im Sanitätsbereich) oder durch Verbot der Entlassung von Mitarbeitern in definierten Schlüsselbereichen einschränken.
Beispiel 3, das Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG): Es ermächtigt zur Lenkung und Beschränkung von Güter- und Personenbeförderungen, der Verpflichtung zu Betriebs- und Beförderungsleistungen, der Priorisierung der Instandsetzung von Transportmitteln oder der Beschlagnahmung von Fahrzeugen und Transportkapazitäten.
Beispiel 4, das Bundesleistungsgesetz (BLG): Es regelt die Anforderung von beweglichen Sachen, Grundstücken, Anlagen, Werkleistungen aller Art und der Unterbringungsleistungen für Streitkräfte oder vertriebene Personen.
Bedeutung für die unternehmerische Praxis
Ein mittelständischer Logistikdienstleister könnte im Spannungsfall verpflichtet werden, bestimmte Transportaufträge für Bundeswehr oder kritische Infrastruktur zu priorisieren – und zwar unabhängig von bestehenden Kundenverträgen. Ein Produktionsbetrieb könnte gezwungen sein, seine Fertigung auf bestimmte Güter umzustellen. Ein IT-Dienstleister müsste möglicherweise Fachkräfte abstellen, die gleichzeitig Reservisten sind. Diese Szenarien sind keine dystopische Zukunftsmusik. Sie sind geltendes Recht – nur bislang nicht aktiviert. Unternehmen sollten daher klären
- welche Sicherstellungsgesetze ihr Geschäftsfeld konkret betreffen,
- welche Melde- und Leistungspflichten im Ernstfall greifen würden,
- wie sie diese Verpflichtungen operativ umsetzen können,
- ob ihre Mitarbeiter möglicherweise Dienstverpflichtungen unterliegen (Reserve, Katastrophenschutz) und
- welche vertraglichen Vorkehrungen mit Kunden und Lieferanten getroffen werden sollten.
Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den genannten Regelungen ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern operative Notwendigkeit: Im Ereignisfall müssen Unternehmen schnell handlungsfähig sein – dann ist keine Zeit mehr für grundlegende Rechtsrecherchen. Wenn die Krise eintritt, braucht es klare Strukturen. Diese können durch einen Notfallstab, dem „Nervenzentrum“ in der Krise, sichergestellt werden. Ein professioneller Notfallstab ist hierarchisch aufgebaut:
- Leitung: entscheidet, koordiniert, repräsentiert
- Koordinierungsgruppe: Lageerstellung, Dokumentation, Entscheidungsvorbereitung
- Notfallsteuerung: Fachberatung aus allen relevanten Sparten
- Presse- und Medienarbeit: Kommunikation nach außen
- Informationshotline: Anlaufstelle für Anfragen
- IuK-Bereich: Sicherstellung der Kommunikation
Entscheidend ist: Der Stab muss regelmäßig üben, denn Theorie und Praxis klaffen oft sehr weit auseinander.
Szenarien: Von Stromausfall bis zur Lieferketten-Krise

Krisenvorsorge beginnt mit der richtigen Fragestellung: Was kann passieren? Und was würde es für mein Unternehmen bedeuten? Das Instrument dafür: Szenario-Planung. Szenarien sind keine Prophezeiungen, sondern strukturierte Gedankenexperimente. Sie helfen, Verwundbarkeiten zu erkennen und Handlungsoptionen zu entwickeln. Wir skizzieren nachfolgend je ein kurz-, mittel- bzw. langfristiges Szenario.
Kurzfristiges Szenario – Der Stromausfall: Ein längerer, regionaler Stromausfall – ausgelöst durch Sabotage, Cyberangriff oder Naturereignis. Dauer: 48 bis 72 Stunden.
Typische Folgen:
- IT-Systeme fallen aus, Kommunikation bricht zusammen
- Produktionsanlagen stehen still
- Kühlketten werden unterbrochen
- Mitarbeiter können nicht zur Arbeit kommen (Verkehrschaos, Tankstellen ohne Strom)
- Zahlungssysteme funktionieren nicht
Was Unternehmen tun können:
- Notstromaggregate für kritische Systeme beschaffen (dimensioniert für mindestens 48h)
- Treibstoffreserven vorhalten oder Lieferverträge sichern
- Analoge Backup-Kommunikation aufbauen (Satellitentelefone, Funkgeräte)
- Notfallpläne physisch vorhalten, nicht nur digital
- Mitarbeiter in Ersthilfe und Krisenverhalten schulen
Mittelfristiges Szenario – Die unterbrochene Lieferkette: Ein geopolitischer Konflikt führt zu Grenzschließungen, Sanktionen oder Blockaden. Wichtige Zulieferungen aus Fernost oder Osteuropa fallen aus. Dauer: mehrere Wochen bis Monate.
Typische Folgen:
- Produktionsausfälle wegen fehlender Komponenten
- Explodierende Beschaffungskosten für Alternativen
- Vertragstrafen wegen nicht erfüllbarer Lieferzusagen
- Kaskaden-Effekte bei „Just-in-Time“-Prozessen
Was Unternehmen tun können:
- Lieferketten kartieren: Wo sind Single Points of Failure?
- Alternative Lieferanten qualifizieren – auch wenn sie teurer sind
- Strategische Lagerhaltung für kritische Komponenten aufbauen
- Service-Level-Agreements mit Krisenklauseln ausstatten
- Produktion so gestalten, dass sie flexibel auf Engpässe reagieren kann
Langfristiges Szenario – Der Spannungsfall: Eine anhaltende militärische Bedrohungslage führt zur Feststellung des Spannungsfalls. Sicherstellungsgesetze werden aktiviert. Dauer: Monate bis Jahre.
Typische Folgen:
- Verpflichtung zur Produktion bestimmter Güter
- Einschränkung der unternehmerischen Freiheit (Priorisierungen, Kontingentierungen)
- Abwanderung von Fachkräften (Reservisten, Wehrpflichtige)
- Verschärfte Export- und Importkontrollen
- mögliche Rationierung von Energie, Treibstoff, Rohstoffen
Was Unternehmen tun können:
- Personalplanung mit Puffer: Wer könnte fehlen?
- Kontakt zu Behörden und Kammern suchen: Welche Rolle spielt mein Betrieb in der Versorgung?
- Geschäftsmodelle prüfen: Welche neuen Bedarfe entstehen?
- Rechtliche Beratung einholen: Welche Pflichten könnten greifen?
Die Kosten des Nichtstuns
BCM ist zweifelsohne kostenintensiv. Aber die Kosten einer Krise, in die ein Unternehmen ohne Vorbereitung gerät, sind exponentiell höher. Es drohen Produktionsausfälle, Umsatzverluste, Vertragsstrafen, Reputationsschäden, Kundenabwanderung und im Extremfall die Insolvenz. Krisenprävention ist deutlich kosteneffizienter als Krisenreaktion. Diese Binsenweisheit gilt mehr denn je.
Resilienz zahlt sich immer aus. Viele Vorsorgemaßnahmen – Notstrom, redundante IT, diversifizierte Lieferketten – schützen nicht nur vor militärischen Bedrohungen, sondern auch vor alltäglicheren Krisen: Cyberangriffe, Naturkatastrophen, Pandemien, Betriebsunfälle.
Wer vorbereitet ist, steht auch bei „normalen“ Störungen stabiler da. Hinzu kommt: Pflichten entstehen unabhängig von Vorbereitung. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall greifen die Sicherstellungsgesetze – ob ein Unternehmen vorbereitet ist oder nicht. Wer sich nicht vorbereitet, riskiert nicht nur operative Überforderung, sondern auch rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Pflichten.
Fazit: Resilienz als Wettbewerbsvorteil
Die Welt ist unsicherer geworden. Unsicherheit muss jedoch nicht bedeuten, handlungsunfähig zu sein. Im Gegenteil: Krisen verändern auch Märkte. Wer sein Unternehmen resilient aufstellt und zugleich flexibel ist, kann mitunter zügig neue Geschäftsfelder erschließen. Die Umstellung von Parfümherstellern auf Desinfektionsmittel während der Pandemie ist nur ein Beispiel. Auch im Kontext der Verteidigungsvorsorge entstehen Bedarfe – für Logistikdienstleistungen, Spezialproduktion, Ersatzteile, Notfallversorgung.
Unternehmen, die heute in BCM investieren, schützen nicht nur ihre Existenz, sie gewinnen einen strategischen Vorteil für morgen. In einer Welt, in der Krisen zur Normalität werden, ist Resilienz das neue Differenzierungsmerkmal.
Die zentrale Erkenntnis: Krisenmanagement beginnt nicht, wenn die Krise da ist. Es beginnt heute, in der Ruhe vor dem möglichen Sturm. Familienunternehmen, die seit Generationen für Nachhaltigkeit und langfristiges Denken stehen, sollten auch hier Vorreiter sein. Die Frage ist nicht, ob die nächste Krise kommt. Die Frage ist, ob Ihr Unternehmen der Krise standhält.
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