In einer überraschenden Einigung hat der Vermittlungsausschuss den Weg für das bisher ehrgeizigste Digital-Projekt der laufenden Legislaturperiode freigemacht: Die Verknüpfung von künstlicher Intelligenz und kommunaler Wärmewende. Mit dem Inkrafttreten des Token-Besteuerungs-Grundlagengesetzes (TBGG) und des flankierenden Server-Abwärme-Kompensations-Gesetzes (SAKG) zum 1. Juni 2026 wird Deutschland das weltweit erste Land, das „digitales Denken“ unmittelbar in thermische Energie umrechnet.
👉 Redaktioneller Hinweis: Der vorliegende Beitrag wurde anlässlich des 1. April 2026 als Aprilscherz veröffentlicht.
Die Token-Steuer: Denken wird zum steuerpflichtigen Akt
Das TBGG sieht vor, dass jede durch einen Algorithmus generierte Informationseinheit als steuerpflichtiges Wirtschaftsgut behandelt wird. „Wer die kognitive Leistung einer Maschine in Anspruch nimmt, entnimmt dem gesellschaftlichen Wissenspool eine Ressource, die fiskalisch gewürdigt werden muss“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. Konkret bedeutet das: Für jede Abfrage (Prompt) wird eine Basis-Abgabe fällig, die sich nach der Komplexität der Antwort richtet. Ein einfacher Dreizeiler ist günstiger als eine tiefgreifende Marktanalyse. Abgerechnet wird über das neu geschaffene Zentralregister für algorithmische Rechenlast (ZAR) in Bonn.
Die geplante Abgabe ist als „Zwei-Säulen-Modell“ konzipiert:
- Die kognitive Komponente: Pro 1.000 generierten Wörtern (Tokens) wird eine „Nutzungsgebühr“ von 0,004 Euro fällig.
- Der Klima-Cent: Zusätzlich wird pro Abfrage eine variable CO2-Emissions-Pauschale erhoben. Diese richtet sich nach dem aktuellen Auslastungsgrad des Stromnetzes und der Herkunft der Energie für das jeweilige Rechenzentrum.
„Ein einzelner Bild-Prompt verbraucht unter Umständen so viel Energie wie die Ladung eines Smartphones. In Zeiten der Energiewende können wir uns diesen ‚digitalen Leerlauf‘ nicht ohne fiskalischen Ausgleich leisten“, so eine Sprecherin des Ministeriums. Große Sprachmodelle sollen zudem verpflichtet werden, eine Art „Energie-Label“ (von A+++ bis G) anzuzeigen, damit der Nutzer sofort sieht, wie klimaschädlich seine aktuelle Rechenaufgabe ist. Kritiker befürchten jedoch, dass dies zu einer „bürokratischen Überlastung der Server“ führt, da die Berechnung des Labels selbst wieder Strom verbraucht.
Fernwärme durch Chatbots
Noch skurriler wirkt für viele Unternehmen jedoch das SAKG. Da KI-Rechenzentren enorme Mengen an Abwärme produzieren, schreibt das Gesetz vor, dass diese Energie nicht mehr ungenutzt in die Atmosphäre entweichen darf. Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern, die eigene Serverstrukturen nutzen, müssen diese künftig physisch an das lokale Fernwärmenetz koppeln. Besonders pikant: Die Priorisierung der Wärmeabnahme liegt bei sozialen Einrichtungen. In der Praxis heißt das: Wenn in der Marketingabteilung eines mittelständischen Betriebs eine Bild-KI massenhaft Werbebanner rendert, steigt im lokalen Kindergarten (Kita) zeitgleich die Temperatur der Heizkörper. Experten sprechen bereits von der „sozial-ökologischen Rechenleistung“.
Der „Paragraf des Grauens“: § 42 TBGG
Um die Komplexität der neuen Regelung zu verdeutlichen, lohnt ein Blick in das Kleingedruckte. Der bereits jetzt als „Bürokratie-Monster“ betitelte § 42 des TBGG regelt die Bemessungsgrundlage für gemischte Prompts:
- 42 TBGG – Ermittlung der promptinduzierten Besteuerungsgrundlage bei hybrider Wertschöpfung
„(1) Sofern ein Nutzer einen Befehl (nachfolgend ‚Prompt‘) an ein System künstlicher Intelligenz übermittelt, der sowohl schöpferische als auch rein reproduktive Elemente enthält, ist die Steuerlast anteilig nach dem Grad der algorithmischen Redundanz zu bestimmen.
(2) Eine Steuerbefreiung tritt nur dann ein, wenn der Nutzer nachweisen kann, dass die durch die Rechenoperation freigesetzte thermische Energie (Abwärme) unmittelbar und ohne Zwischenschaltung eines externen Wärmetauschers einer gemeinnützigen Einrichtung im Sinne des § 52 AO zugeführt wurde.
(3) Die Beweislast für die Nicht-KI-Haftigkeit von Antwortpassagen liegt beim Steuerpflichtigen, sofern dieser nicht das amtliche Formular ‚E-Denk-1A‘ (Antrag auf Feststellung der biologischen Eigenleistung) elektronisch signiert einreicht.“
Wirtschaft befürchtet „Denk-Stopp“
Die Industrie reagiert mit Unverständnis. „Wir kommen in eine Situation, in der ein Unternehmen bei kalten Außentemperaturen dazu genötigt wird, sinnlose KI-Berechnungen durchzuführen, nur um die gesetzlichen Heizquoten für die Nachbarschaft zu erfüllen“, kritisiert Dr. h.c. Maximilian Meitner vom Verband der digitalen Primärdenker. Er warnt vor einer „thermischen Inflation“, bei der die Rechenkosten durch die Decke gehen, sobald es draußen friert. Ob das Gesetz tatsächlich am 1. Juni in Kraft tritt, bleibt abzuwarten. Erste Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage, ob ein Algorithmus ein „Steuersubjekt“ sein kann, sind bereits in Vorbereitung. Bis dahin gilt für deutsche Büros: Jeder Prompt hilft gegen kalte Füße – zumindest in der Kita nebenan.
👉 Redaktioneller Hinweis: Der vorliegende Beitrag wurde anlässlich des 1. April 2026 als Aprilscherz veröffentlicht.








