BEPS trifft auch den Mittelstand

„Amazon, Facebook, Google und Starbucks zahlen kaum Steuern…“ oder „Luxemburg lockt international Konzerne“ – Schlagzeilen wie diese haben 62 Staaten und die OECD auf den Plan gerufen. Heraus kam „Base Erosion and Profit Shifting“, kurz BEPS. Auch der deutsche Mittelstand wird die Auswirkungen spüren.

Verrechnungspreisrichtlinien von BEPS

Schon heute sind in Betriebsprüfungen internationaler Unternehmen die Verrechnungspreise ein zentraler Diskussionspunkt. Die Finanzverwaltung zweifelt regelmäßig die vereinbarten Verrechnungspreise an. Sie will nicht glauben, dass das Unternehmen den steuerlich richtigen Verrechnungspreis festgelegt hat, sondern den wirtschaftlich günstigsten.

Insbesondere bei den Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter werden Änderungen spürbar. Zukünftig sollen die Gewinne dem Land zugeordnet werden, in dem die Wertschöpfung generiert worden ist. Dabei wird nicht auf die externe Wertschöpfung abgestellt, sondern auf die der konzerninternen Wertschöpfung entsprechenden Funktion und dem Risiko. Mit anderen Worten: Nur weil das Produkt in Deutschland zu einem höheren Preis verkauft werden kann, steht Deutschland kein höherer Anteil an der Wertschöpfung zu.

Dokumentation für Verrechnungspreisermittlungen

Schon heute ist die Verrechnungspreisdokumentation eine zeitaufwendige Angelegenheit. Zukünftig muss sie transparenter und strukturierter gestaltet werden. Dafür wurde ein dreistufiges Standardschema entwickelt. Das Master File muss allgemeine Informationen zur Wertschöpfung, einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und die Darstellung der Verrechnungspreispolitik beinhalten. Im Local File sind landesspezifische Erläuterungen zu den konzerninternen Geschäftsbeziehungen abzubilden. Für Großkonzerne ab einem Umsatz von 750 Mio. Euro kommt hinzu, dass ein Country-by-Country-Report erstellt werden muss, der verschiedene wirtschaftliche und steuerliche Schlüsseldaten aus dem jeweiligen Land beinhaltet.

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