Neue Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Corona-Hilfen
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Förderprogramme für Unternehmen umgestellt. Zukünftig soll es jeweils ein Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und eines für große Mittelständler geben. Dies bedeutet zugleich, dass die bisherigen Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm auslaufen werden.

Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR wird der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt. In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Laufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen. Weitere Details sind auf der Webseite der KfW zu finden.

KfW übernimmt mehr Risiken

Neu an den Förderprogramm der KfW ist, dass es die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50% für Unternehmen gibt, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind. Damit soll nach Aussage der KfW eine positive Kreditentscheidung erleichtert werden. Eine solche Haftungsfreistellung gab es bisher nur bei den Hilfskrediten aus der Coronazeit. Dort wurde den durchleitenden Banken sogar eine Quote von bis zu 100% eingeräumt. Die Übernahme von Risiken durch die KfW und damit letztendlich durch den Steuerzahler ist ein Kurswechsel gegenüber der bisherigen Förderpolitik.

Auszahlung von Abschlägen hat begonnen

Der Bund hat mit der Auszahlung der Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe IV begonnen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. EUR im Jahr. Sie können nun 50% der beantragten Zuschüsse bekommen, maximal aber 100.000 EUR im Monat. Mit den Abschlagszahlungen soll die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag überbrückt werden. Die Überbrückungshilfe IV wird gewährt, wenn Firmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% durch die Coronapandemie nachweisen können.

Der Zugang zu Wirtschaftshilfen wurde inzwischen dahingehend erleichtert, dass Unternehmen diese im Januar und Februar 2022 auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie vorübergehend schließen. Diese Umsatzeinbrüche werden anerkannt, wenn die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen der Coronabeschränkungen unwirtschaftlich wäre. Wie auch schon bei den Vorgängerprogrammen kann die Antragstellung nur durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Die Kosten dafür werden zumindest teilweise erstattet. Ausführliche Informationen über die Bedingungen gibt es auf dieser Webseite.

Wird Überbrückungshilfe erneut verlängert?

Nach dem aktuellen Stand sind die Leistungen der Überbrückungshilfe IV befristet bis Ende März 2022. Inzwischen werden aber Forderungen laut, dass es eine weitere Verlängerung geben soll. In einem Zeitungsinterview kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck an, dass die Hilfen erneut verlängert werden könnten, um das „Überleben von hart betroffenen Betrieben zu sichern“. Detailliertere Angaben machte er allerdings nicht. Seit Beginn des Jahres wurden knapp 5.000 Anträge gestellt – das Volumen belaufe sich auf mehr als 200 Mio. EUR. Der Großteil der Anträge kommt aus den Bereichen Gastronomie und Hotellerie.

Was passiert im Frühjahr mit der Kurzarbeit?

Ein wesentliches Werkzeug in Deutschland zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie war der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld. Aktuell können Betriebe Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet und die Leistung kann auch Leiharbeitern gewährt werden. Zudem werden den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung erstattet. Die maximale Bezugsdauer beträgt nach den aktuellen Regelungen 24 Monate.

Da der erleichterte Zugang im Frühjahr 2020 eingeführt wurde, kann bei einigen Betrieben nach dem 31. März 2022 die Höchstbezugsdauer erreicht sein – und die Beschäftigten wären dann nicht mehr anspruchsberechtigt. Ein Bündnis von Mittelstandsverbänden hat sich deswegen bereits an Arbeitsminister Hubertus Heil gewandt, um eine Verlängerung zu erreichen. 2020 gab die Bundesanstalt für Arbeit 22,1 Mrd. EUR für das Kurzarbeitergeld aus, 2021 waren es immerhin noch rund 20 Mrd. EUR.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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