Frühzeitige Planung ist entscheidend

Wie ein Damoklesschwert schwebt die ungeklärte Nachfolge über zahlreichen Familienunternehmen. Obwohl das Thema für den Fortbestand von Firmen überlebenswichtig ist, wird es häufig auf die lange Bank geschoben. Nicht wenige Firmen sind schon untergegangen, weil beim Tod des Inhabers kein klares Konzept für danach vorlag. Unter den jährlich rund 71.000 in Deutschland vor der Nachfolge stehenden Unternehmen mussten im Durchschnitt rund 8% Insolvenz anmelden, ermittelte das IfM Bonn. Aber auch schon zu Lebzeiten wirkt sich eine fehlende Nachfolgeregelung negativ aus. So führt sie bei fortgeschrittenem Alter des Inhabers zu einer Verschlechterung der Bonität und einer Verteuerung des Bankkredites.

Zielsetzungen der Nachfolgeregelung
Jeder Familienunternehmer sollte sich genau jetzt fragen: “Was wäre passiert, wenn ich vor einer Woche gestorben wäre?” Diese Frage darf niemanden unvorbereitet erwischen. Denn für einen Unternehmer gehört eine geregelte Nachfolge zu den existenziellen Aufgaben. Kennzeichnend für Familienunternehmen ist die Einheit von Eigentum und Führung. Für den Firmenlenker und die Anteilseigner gilt es zu entscheiden, wie dies zukünftig gestaltet sein soll: Gibt er nur die Führung auf, überträgt er seine Firma einem Verwandten, oder trennt er die Familie ganz vom Betrieb und verkauft? Angesichts dieser folgenschweren Entscheidung ist es hilfreich, sich über persönliche Ziele klar zu werden: Wichtig ist meist die finanzielle Versorgung der Familie. Ein weiteres Ziel kann sein, die steuerliche Belastung aller Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Familieninterne Übergabe
Bei einer familieninternen Nachfolge übernehmen Kinder, Enkel oder andere nahe Verwandte des Inhabers die Führung des Unternehmens. Der neue Firmenchef sollte auch objektiv betrachtet geeignet sein, in die unternehmerischen Fußstapfen des Seniors zu treten. Reines Pflichtgefühl gegenüber der Familie ist kein geeignetes Motiv. Bei der Übergabe des Eigentums an Familienmitglieder gibt es zwei Möglichkeiten: die Schenkung oder die Vererbung. Im Falle einer Vererbung findet die Übergabe des Unternehmens erst nach dem Tod des Seniors statt. Eine gesetzliche Erbfolge aufgrund eines fehlenden oder ungültigen Testaments gilt es dabei auf alle Fälle zu vermeiden. Denn es kann zur Zerstückelung des Unternehmens führen, wenn sich nicht alle Erben auf eine gemeinsame Linie einigen können. Behalten die Erben den Betrieb nicht mindestens sieben Jahre lang, ohne massive Einschnitte vorzunehmen, fallen hohe Erbschaftsteuern an. Deswegen ist aus steuerlichen Gründen eine frühzeitige und schrittweise Schenkung der Firma zu Lebzeiten auf jeden Fall einer Vererbung vorzuziehen. Dank einer Nießbrauchregelung könnten dann dem Senior weiterhin die Erträge zufließen, auch wenn er faktisch das Vermögen schon weitergereicht hat. In beiden Fällen – Schenkung und Vererbung – müssen unbedingt alle erbberechtigten Personen berücksichtigt und gegebenenfalls ausbezahlt werden.

Einsatz eines Fremdgeschäftsführers
Nicht selten tritt der Fall ein, dass potenzielle Nachfolger aus der Familie nicht bereit für die Übernahme der Unternehmensführung oder schlichtweg zu jung oder zu unerfahren sind. Ein Verkauf der Firma kann mit dem Einsatz eines Fremdgeschäftsführers umgangen werden. Das Unternehmen bleibt in diesem Fall im Besitz der Familie, die operative Geschäftsführung wird jedoch von einem externen Manager übernommen und der Inhaber so im Alter entlastet. So kann auch sichergestellt werden, dass früher oder später ein geeignetes Familienmitglied das Geschäft übernimmt. Der Senior kann gegebenenfalls auch weiterhin eine gewisse Kontrolle, z.B. im Beirat, ausüben. Auf kurze Sicht können so auch die hohen Steuern auf einen Veräußerungsgewinn oder eine Vererbung vermieden werden.

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