Frühzeitige Planung ist entscheidend

Verkauf an einen Finanzinvestor
Wenn sich die Familie vollständig vom Unternehmen trennen möchte, muss es verkauft werden – sein es an einen Strategen oder an Finanzinvestoren. Letztere streben in der Regel ein Mehrheitsverhältnis an, um die operative Kontrolle zu erlangen. Der Alteigentümer selbst kann auch nach dem Verkauf seiner Firma beratend zur Seite stehen, z.B. als Mitglied des Aufsichtsrates. Bei einem Verkauf an einen Finanzinvestor sollte er sich jedoch im Klaren sein, dass dieser in erster Linie aus Renditegesichtspunkten handelt. Ziel ist es, das Unternehmen mittelfristig zu einem höheren Preis weiter zu verkaufen. Deshalb steht die größtmögliche Steigerung des Unternehmenswertes für den Zeitraum der Beteiligung im Fokus, nachhaltiges Wirtschaften kann dabei auf der Strecke bleiben.

Management Buy-in und Buy-out
Besondere Formen des Verkaufs an einen Finanzinvestor sind der Management Buy-in (MBI) und der Management Buy-out (MBO). In diesem Fall beteiligt sich auch die neue Führungsriege zu einem kleinen Anteil am Unternehmen, der Finanzinvestor übernimmt die Mehrheit. Beim MBO handelt es dabei um das bestehende Management, beim MBI um neue Manager von außen. Vielen Firmen kann es trotz einer längeren Einarbeitungszeit gut tun, wenn sie mit einem neuen Management neue Impulse erhalten. Andererseits strukturieren neue Führungskräfte das Unternehmen häufig komplett um.

Strategen als Käufer
Interessiert an einer Übernahme sind oftmals auch sogenannte Strategen, darunter fallen beispielsweise Wettbewerber aus derselben Branche oder Zulieferer. Sie verfolgen mit dem Kauf keine kurzfristige Wertsteigerung, sondern eine langfristige Strategie und wollen z.B. ihre Marktposition, ihre Wertschöpfungskette oder Produktpalette ausbauen und Synergien im operativen Geschäft nutzen. Für die Wettbewerbsvorteile sind Strategen oft bereit, einen höheren Kaufpreis zu zahlen als Finanzinvestoren. Kritisch zu hinterfragen ist, ob der Käufer lediglich das Know-how erwerben will, langfristig die Produktion aufgibt und Mitarbeiter entlässt. Das Fortbestehen der Firma stünde in diesem Fall auf dem Spiel.

Stiftung zum Erhalt des Unternehmenswertes
Eine andere Möglichkeit ist die Gründung einer Stiftung, der der Inhaber seine Anteile überträgt. Die Stiftung muss ihr Vermögen erhalten und mit den Erträgen daraus einen bestimmten Zweck erfüllen, der vom Stifter (in diesem Fall der Unternehmer) festgelegt und nicht mehr geändert werden kann. Er sichert so die Fortführung seiner Firma in seinem Sinne und vermeidet eine Zersplitterung – denn die Stiftung gehört sich selbst, Erben haben keinerlei Eigentumsanspruch. Bei unternehmensnahen Stiftungen wird die Unternehmerfamilie oft zu “Destinatären” (Nutznießern) erklärt, so dass sie durch regelmäßige Zuwendungen aus den Erträgen finanziell abgesichert ist. Wenn die Stiftung als gemeinnützig deklariert wird, fördert sie in erster Linie bestimmte Interessen der Allgemeinheit und genießt durch ihre selbstlose Tätigkeit Steuerfreiheit.

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