Vertrag sichert die Übergabe

Die Unternehmensübergabe ist für den abgebenden Senior oftmals ein langer Prozess. Um Risiken für sein Unternehmen, seine Familie und ihn zu minimieren, gilt es, den Übergabevertrag optimal zu gestalten.

Hat ein abgebender Unternehmer einen passenden Nachfolger gefunden, ist vor allem der Vertrag zur Unternehmensnachfolge ein Knackpunkt. Er entscheidet nicht nur über die Zukunft des Unternehmens, sondern auch über die des Seniors und seiner Familie. Bevor der Unternehmer diesen Vertrag unterschreibt, sollte er vor allem auf folgende sieben Punkte achten.

  1. Der richtige Nachfolger

Der Senior muss den richtigen Nachfolger finden und mit diesem einen Vertrag schließen. Die häufig angestrebte Lösung ist eine Übertragung des Unternehmens auf die Kinder. Findet sich familienintern niemand, kommt ein Verkauf des Unternehmens oder auch eine externe Unterstützung durch einen Fremdgeschäftsführer infrage. In diesem Fall können die Familienangehörigen, auch wenn sie nicht operativ mitarbeiten, Gesellschafter bleiben. Die Übertragung von Geschäftsführungsbefugnissen auf Nichtgesellschafter ist bei Kapitalgesellschaften unproblematisch. Dagegen können bei Personengesellschaften Fremdmanager lediglich als Bevollmächtigte tätig werden. Ein Ausweg bietet die GmbH & Co. KG, da der Geschäftsführer kein Gesellschafter der geschäftsführenden Komplementär-GmbH sein muss. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Nachfolgern kann der abgebende Unternehmer im Vertrag eine neutrale Person als Schiedsinstanz festlegen.

  1. Fürs Alter vorsorgen

Auch nach der Übergabe des Unternehmens sollte die Unternehmerfamilie für das Alter versorgt sein. Dazu kann der Senior vereinbaren, dass der Nachfolger ihm monatlich eine Rente auszahlt. Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen oder besitzt er neben der Firma ertragreiche Immobilien, kann er auch damit seinen Lebensunterhalt bestreiten und im Todesfall Hinterbliebene absichern. Eine weitere Möglichkeit zur Altersvorsorge besteht darin, das Unternehmen unter Vorbehalt des Nießbrauchs zu übertragen. Darunter versteht man, dass der abgebende Unternehmer zum Beispiel regelmäßig einen vorab festgelegten Anteil der Unternehmenserträge bekommt. Ist der Senior auch nach der Übergabe im Unternehmen tätig, sollte ein Gehalt vereinbart werden.

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