So verteidigen Sie sich gegen Abmahnungen bei der DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die ganz große Abmahnwelle ist bislang ausgeblieben, einige Abmahnungen sind jedoch im Umlauf. Der Großteil dieser Abmahnungen bezieht sich auf vermeintliche Datenschutzverstöße in Zusammenhang mit Datenschutzerklärungen von Websites, Social Media Plugins (z.B. der Facebook-Like-Button) oder Analysetools (z.B. Google Analytics). Derartige Verstöße sind das primäre Ziel von Abmahnungen, was schlicht daran liegt, dass sie relativ einfach aufzufinden sind.

Sollte sich das Unternehmen nach Abwägung aller Folgen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entschließen, ist es also ratsam diese Erklärung zu modifizieren. Über die weiteren in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche (Schadensersatz, Auskunft, Erstattung von Abmahnkosten) kann ggf. mit dem Abmahnenden verhandelt werden. In vielen Fällen ist dieser bereit, auf die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche oder Auskunftsansprüche zu verzichten, wenn zumindest ein Teil der geltend gemachten Abmahnkosten zügig erstattet wird. Natürlich können auch sämtliche behaupteten Ansprüche zurückgewiesen werden, sollte ein Unternehmen zu der Ansicht gelangen, dass die Abmahnung unberechtigt war.

Insbesondere ist es nicht empfehlenswert, lediglich den vermeintlichen Verstoß abzustellen und nicht weiter auf die Abmahnung zu reagieren. In all diesen Fällen ist es möglich, dass der Abmahnende bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt oder eine Klage erhebt. Sollten die gerichtlichen Schritte erfolgreich für den Abmahnenden verlaufen, können erhebliche Kosten auf das Unternehmen zukommen. Die zusätzlichen Aufwendungen dürften bei mindestens 1.500,00  Euro anfangen und werden häufig auch deutlich darüber liegen – dies hängt vom jeweiligen Fall ab.


Zur Person

Dr. André Schmidt ist Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter Datenschutzauditor und Leiter der Praxisgruppe „IT-Recht und Datenschutz“ bei LUTZ | ABEL. Diese berät mit rund 60 Rechtsanwälten und Büros in München, Hamburg und Stuttgart in allen Fragen des Wirtschaftsrechts.

www.lutzabel.com

 

 

 

Autorenprofil

Dr. André Schmidt unterstützt Unternehmen in sämtlichen Belangen des IT-Rechts und Datenschutzrechts und arbeitet bei der Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL.

1
2
Vorheriger ArtikelUni-Absolvent saniert Familienunternehmen
Nächster ArtikelLeader statt Manager