Verfassungsgericht stoppt den Corona-Wiederaufbaufonds

Corona-Wiederaufbaufonds
(c) Rechitan Sorin

Paukenschlag aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat dem deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier per Eilentscheidung untersagt, das Zustimmungsgesetz zum Corona-Wiederaufbaufonds der EU zu unterschreiben.

Die Auswirkungen dieses heutigen Beschlusses lassen sich derzeit nicht abschätzen. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite aus dem 750 Mrd. EUR schweren Programm sowie der Auszahlung der Mittel erst beginnen, wenn alle Staaten der Europäischen Union den Vertrag ratifiziert haben. Der Bundestag hatte mit großer Mehrheit gestern zugestimmt und heute folgte dann auch das „grüne Licht“ durch den Bundesrat.

Eingereicht wurde die Beschwerde durch das „Bündnis Bürgerwille“ um dem ehemaligen AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke. Die Kritik der Kläger richtet sich gegen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko, wenn sich Deutschland auf ein europaweites Schuldenprogramm einlässt. Der vorläufige Stopp gilt bis zur Entscheidung über den Eilantrag.

KfW-Sonderprogramm verlängert

Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verlängern das KfW Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zugleich zum 1. April 2021 die Kreditobergrenzen. Das KfW-Sonderprogramm startete im März 2020 und ermöglichte innerhalb eines Jahres Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Mrd. Euro zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise. Die Kreditobergrenze im KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern steigt um 1 Mio. EUR auf 1,8 Mio. EUR. Auch bei kleineren Betrieben mit 10 bis 50 Beschäftigten werden die Obergrenzen von 500.00 EUR auf 1,125 Mio. EUR erheblich angehoben. Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten. Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht. Die Zugangskriterien zu den Hilfsprogrammen bleiben unverändert. Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt dazu: „Unsere Hilfspolitik wirkt, die deutsche Wirtschaft kommt vergleichsweise gut durch die Corona-Krise. Die Pandemie stellt uns auch weiterhin vor große Herausforderungen. Unser Schutzschirm für Beschäftigte und Unternehmen bleibt daher weit geöffnet.

 

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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