Steueroptimierung ist nur der Anfang

Wie Unternehmer den Investitionsabzugsbetrag als Baustein der privaten Altersvorsorge nutzen

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Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gilt vielen Unternehmern als Steuerwerkzeug für Firmenwagen oder Maschinen. Sein größeres Potenzial liegt aber woanders: Mit Photovoltaik-Direktinvestments lässt sich daraus ein langfristiger Baustein der privaten Altersvorsorge bauen.

Viele Unternehmer kennen den Investitionsabzugsbetrag. Allerdings nur als Werkzeug, um ohnehin geplante Investitionen im operativen Geschäft zu tätigen – üblicherweise für Maschinen oder Fahrzeuge. Übersehen wird, dass sich derselbe steuerliche Mechanismus auch unabhängig vom Kerngeschäft nutzen lässt: Als Hebel für ein privates Sachwertinvestment mit jahrzehntelangen Erträgen. Photovoltaikanlagen sind das bekannteste Beispiel: Unternehmer und Angestellte mit hohem Gehalt können sich dadurch einen langfristigen Einkommensstrom aufbauen – mit staatlich geförderter Anschubfinanzierung.

Was der IAB tatsächlich leistet

Der IAB ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten einer geplanten Investition bereits vor dem Kauf gewinnmindernd geltend zu machen. Zusammen mit weiteren Abschreibungsmöglichkeiten lässt sich bei einer Photovoltaikanlage in den ersten Jahren ein erheblicher Teil der Investitionssumme steuerlich abbilden,  – in der Spitze bis zu rund 85 Prozent.

Der IAB ist allerdings keine Steuerersparnis, sondern eine zeitliche Verlagerung der Steuerlast. Die späteren Erträge aus dem Stromverkauf werden normal versteuert. Die Wirkung entsteht durch zwei Effekte. Erstens wird Liquidität sofort frei, die in die Investition fließen kann und oft die komplette Eigenkapitalquote für eine Finanzierung des Investments abdeckt. Zweitens lässt sich die Versteuerung der späteren Erträge bei vielen Investoren durch Strukturierungen weiter reduzieren.

Der häufigste Denkfehler

Ein Einwand kommt häufig: Der IAB sei ein Werkzeug für aktive Unternehmen und nicht für Privatpersonen oder reine Investoren. Diese Annahme verhindert, dass das Thema überhaupt in Betracht gezogen wird. Tatsächlich ist die Eintrittsschwelle deutlich niedriger als gedacht.

Wer in eine Photovoltaikanlage als Direktinvestment einsteigt, gründet dafür in der Regel eine neue Personengesellschaft, meist ein Einzelunternehmen oder eine GbR, die ausschließlich die Anlage hält und betreibt. Diese gilt steuerlich als aktiver Gewerbebetrieb mit Gewinneinkünften und erfüllt damit die Voraussetzungen für den IAB. Die Steuerwirkung entfaltet sich anschließend in der persönlichen Einkommensteuererklärung des Investors, da der IAB in der Personengesellschaftgegen das gesamte zu versteuernde Einkommen gegengerechnet wird.

Dieselbe Konstruktion löst auch ein verbreitetes Vorurteil unter Unternehmern. Viele glauben, der IAB sei für sie nicht nutzbar, weil ihr Hauptbetrieb die Gewinngrenze von 200.000 Euro überschreitet. Diese Grenze bezieht sich aber auf den Gewinn des Betriebs mit dem in die PV-Anlage investiert wird und und nicht auf das persönliche Einkommen oder den Gewinn anderer Firmen, an denen man beteiligt ist.

Ab welchem Einkommen sich der Aufwand lohnt

Eine Faustregel: Liegt das zu versteuernde Einkommen oberhalb von rund 160.000 Euro, entfaltet der IAB-Hebel seine volle Wirkung. Ab dieser Größenordnung führt der Spitzensteuersatz dazu, dass jeder über IAB abgezogene Euro rund 42 bis 45 Cent direkte Steuerersparnis bringt.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Eine Unternehmerin mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro investiert 200.000 Euro über eine neu gegründete Personengesellschaft in eine Photovoltaikanlage. Über den IAB sind 100.000 Euro vorab abzugsfähig. Bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent ergibt sich daraus eine sofortige Steuerentlastung von 45.000 Euro bereits vor der Investition. Gepaart mit einer Finanzierung mit 20% Eigenkapitalquote kann das Investment aus der Steuerlast finanziert werden – eigenes Eigenkapital ist dann nicht notwendig.

Der unterschätzte Punkt: Altersvorsorge

Für selbstständige Unternehmer ist die Altersvorsorge ein chronisch unterschätztes Thema. Wer als geschäftsführender Gesellschafter nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss diese Lücke privat schließen und tut dies meist über Lebensversicherungen, Wertpapierdepots oder Immobilien.

Photovoltaik ergänzt dieses Spektrum um eine eigene Logik. Eine PV-Anlage produziert über die Garantiezeit der EEG-Vergütung verlässliche Erträge, üblicherweise über 20Jahre mit weiteren 10 Jahren in der Direktvermarktung.

Für Unternehmer entsteht daraus ein Doppeleffekt: In der aktiven Phase wird die hohe Steuerlast reduziert. Im Ruhestand fließen aus derselben Anlage Erträge, die zu deutlich niedrigerem persönlichem Steuersatz versteuert werden und das ganze ohne zusätzliche Strukturierung. Das schließt die typische Einkommenslücke nach dem Ende des aktiven Berufslebens, mit einem Realgut, dessen Erträge nicht von Aktienmärkten oder Anleiherenditen abhängen.

Warum die Steuerersparnis kein Grund zu investieren ist

Hier liegt der wichtigste Punkt und der häufigste Fehler in der Praxis: Wer ein IAB-PV-Investment ausschließlich wegen der Steuerersparnis tätigt, macht die Rechnung falschherum auf: Die Steuerlogik trägt nur dann, wenn das zugrundeliegende Investment wirtschaftlich tatsächlich tragfähig ist.

Im Markt tauchen regelmäßig Angebote auf, die ausschließlich auf den Steuervorteil ausgerichtet sind . Warnzeichen sind hohe Vorauszahlungen bereits bei Reservierung oder Vertragsunterschrift, fehlende oder oberflächliche Wirtschaftlichkeitsrechnungen, intransparente Annahmen zu Stromerlösen und keine klare Trennung zwischen Vertrieb und Projektentwicklung. Wer hier nicht hinschaut, bekommt vielleicht eine Steuererstattung, aber unter Umständen kein wirtschaftlich tragfähiges Asset.

Belastbare Investments erkennt man an einer Reihe von Faktoren: Ein Projektentwickler mit eigenen Referenzen statt reiner Vertriebsstruktur, ein vollständiges Service-Konzept von Standortauswahl über Errichtung bis zur kaufmännischen Betriebsführung, nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit verschiedenen Szenarien, klare Versicherungs- und Ertragssicherungskonzepte und eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater des Investors.

Diese Tiefe wird von vielen Unternehmern unterschätzt. Sie sind Experten in ihrem eigenen Geschäft und nicht im Strommarkt, in der Anlagentechnik oder in steuerlich strukturierten Direktinvestments. Ein erfahrener Berater spart in dieser Konstellation Zeit, Risiko und nachgelagerten Aufwand mit dem Finanzamt.

FAZIT

Photovoltaik-Direktinvestments mit Investitionsabzugsbetrag sind ein effektives Werkzeug für Unternehmer mit hoher Steuerlast, insbesondere als Tool zur Lösung der Altersvorsorgefrage. Der wirtschaftliche Hebel entsteht nicht durch die Steuerersparnis allein, sondern durch die Kombination aus solider Anlagentechnik, planbaren Stromerlösen und steuerlicher Anschubfinanzierung. Wer in dieser Reihenfolge denkt – Investment zuerst, Steuern danach – schafft sich einen privaten Einkommensbaustein, der weit über das aktive Berufsleben hinausträgt und passives Einkommen generiert. Empfehlenswert ist, mit einem kompetenten Berater zusammenzuarbeiten, um Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Autorenprofil
Jan Niklas Steg

Jan Niklas Steg ist Geschäftsführer und Mitgründer von Sunpeak Capital, einem Anbieter für steueroptimierte Photovoltaik und Batteriespeicher-Direktinvestments in Deutschland nach § 7g EStG (IAB). Das Unternehmen begleitet Investoren, Steuerberater und Institutionelle bei der Umsetzung von Investitionsabzugsbeträgen in konkrete Solar- und Batterieprojekte. Jan war als Unternehmensberater unter anderem für Energieversorger zuständig und hat weitere Erfahrung bei einem amerikanischen Investment Fund mit Fokus auf erneuerbare Energien gesammelt. 2023 entwickelte er gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Konstantin Küstermann die Vision für Sunpeak Capital.

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