Schwellenwerte für Unternehmen werden angepasst

Normalerweise dauert es immer länger, bis Forderungen der Unternehmen nach Bürokratieabbau erhört werden. Doch kommt eine EU-Verordnung, geht alles sehr schnell. Bis Sommer 2015 muss eine Richtlinie zur Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößen in nationales Recht umgesetzt sein.

„Ziel der EU-Richlinie ist es, den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleinere Unternehmen zu reduzieren. Außerdem soll auf europäischer Ebene mehr Vergleichbarkeit und Transparenz der Abschlüsse erreicht werden“, so Sven Seifert von der Anwalts- und Beratungsgesellschaft Spitzweg. Für kleine Unternehmen gilt in Zukunft eine Umsatzgrenze von zwölf Mio. Euro, die Bilanzsumme darf sechs Mio. Euro nicht übersteigen. Die Mitarbeitergrenze von 50 bleibt erhalten. Bislang liegen die Schwellenwerte bei zehn bzw. fünf Mio. Euro. Der Vorteil von kleinen Unternehmen: Sie müssen ihren Jahresabschluss nicht prüfen lassen, außerdem entfällt die Erstellung des Lageberichts.

Auch mittelgroße Unternehmen profitieren von der Neuregelung. Sie dürfen statt 19,25 bald 20 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen, die Umsatzschwelle wird von 38.500 auf 40.000 Euro angehoben. Ihre Mitarbeiterzahl bleibt auf 250 beschränkt. Die Einstufung als mittelgroßes Unternehmen bietet vor allem strategische Vorteile: Im Rahmen des Jahresberichtes müssen operative Tätigkeiten weniger detailliert offen gelegt werden. Das kann ein Wettbewerbsvorteil sein.

Für beide Unternehmensgrößen gilt: Um die neuen Regelungen bereits 2015 für sich in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen für die letzten beiden Geschäftsjahre jeweils zwei der drei genannten Merkmale erfüllen. www.bundesregierung.de, www.spitzweg.de

Autorenprofil

Verena Wenzelis war bis Juli 2016 Redakteurin bei der Unternehmeredition.

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