Katastrophe verhindert

Familienunternehmer können aufatmen. Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jüngst entschieden, dass die Entgegennahme von Gesellschafterdarlehen nicht als Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesensgesetzes zu behandelt ist.

Der BaFin-Entschluss hat laut Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, eine Katastrophe verhindert. „Ohne das Handeln der BaFin wären viele Familienunternehmen vor der Alternative gestanden, komplizierte rechtliche Konstruktionen für die Gesellschafterdarlehen einzugehen oder eine Banklizenz zu erwerben, um hohe Bußgelder zu vermeiden“, so Kirchdörfer.

Welche Bedeutung dem Gesellschafterdarlehen bei der Finanzierung von Familienunternehmen zukommt, zeigt eine Studie der Stiftung von 2009: Demnach finanzieren sich Familienunternehmen hauptsächlich aus Bankkrediten, dem eigenem Cash-Flow und über Gesellschafterdarlehen aus stehengelassenen Gewinnen. Folglich hätte die Definition von Gesellschafterdarlehen als Einlagengeschäft fatale Auswirkungen auf diese gehabt. Dank des BaFin-Beschlusses können Familienunternehmen nun aber aufatmen.

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