Neue Perspektiven durch „Zukunftsfinanzierungsgesetz”

Einlagen der Mitarbeiter verbessern die Kapitalausstattung des Unternehmens

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Die beiden Bundesminister Christian Lindner (Finanzen) und Marco Buschmann (Justiz) haben in der Bundespressekonferenz am 29. Juni 2022 ein weitreichendes Konzept zur verbesserten Finanzie­rung von Zukunftsinvestitionen, zur Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt insbesondere für Start-ups und zum weiteren Ausbau der Mitarbeiter­kapital­beteiligung vorgestellt. Was ist davon zu halten?

Ein gut funktionierender Kapitalmarkt hat aus Sicht der Minister eine zentrale Bedeutung für die Finanzierung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Transformation in den beiden zentralen Bereichen Digitali­sierung und Klimaschutz. Das Zukunfts­finanzierungsgesetz soll daher insbesondere Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den ­Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern.

Die Aktienkultur soll auch im Hinblick auf die Altersvorsorge gefördert werden, indem zum Beispiel Kursgewinne von Privatanlegern bis zu einem Freibetrag wieder steuerfrei gestellt werden – denn Aktien für die Vermögensbildung und die Altersvorsorge bedeu­ten gleichzeitig auch mehr Wagniskapital für Wachstumsunternehmen.

Darüber hinaus sieht das neue Gesetz ei­ne weitere Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor. Damit sollen die Vermögensbildung der Beschäftigten und die Teilhabe der Arbeitnehmer am Produktivkapital weiter ausgebaut werden:

 Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3, 39 EStG), also für den steuerfreien Erwerb von Vermögensbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen, soll von derzeit 1.440 auf 5.000 EUR erhöht werden.

 Die Regelungen zur nachgelagerten Besteuerung in § 19a EStG sollen ausgeweitet werden, um die Übertragung von Unternehmensanteilen an die Beschäftigten attraktiver zu machen.

Vermögensbildung endlich wieder fördern

Schließlich möchten die Minister die Arbeitnehmersparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Kapitalbeteiligungen erhöhen und den Kreis der Berechtigten erweitern.

Dies würde auf eine „Wiederbelebung“ der staatlich geförderten Ver­mö­gens­bildung hinauslaufen, die jahr­zehn­te­lang eine, wenn auch kleine, Säule der Vermögensbildung für Bezieher gerin­ger und mittlerer Einkommen war. Damit werden auch Arbeitnehmergruppen erreicht, deren Arbeitgeber üblicherweise keine Mitarbeiterkapital­beteiligungen anbieten wollen oder können. Zuletzt war die ehemals auch von der SPD (Georg Leber) maßgeblich vorangetriebene „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ nahezu bedeutungs­los, weil die Verdienstgrenzen für die Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage seit 2009 nicht mehr angehoben worden sind.

Unternehmen wollen weitere Erhöhung

Eine Umfrage des Deutschen Aktienins­tituts in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP, an der sich 85 Unternehmen beteiligt haben, zeigt ein ganz aktuelles Stimmungsbild zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung, das die Vorschläge der Minis­ter stützt:

 Obwohl der Freibetrag erst letztes Jahr auf 1.440 EUR erhöht wurde, schöpfen 47% der Unternehmen diesen bereits jetzt vollständig aus. Bei künftigen Beteiligungsangeboten geben sogar 55% der Unternehmen an, dass sie die 1.440 EUR komplett nutzen wollen.

 51% der befragten Unternehmen sprechen sich zudem für eine weitere Erhöhung des Freibetrags aus.

Wie geht es weiter?

Die Themen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sind für Wirtschaft und Gesellschaft von außerordentlicher ­Bedeutung. Daher sollen die neuen Regelun­gen auch schon im Sommer 2023 in Kraft treten. Man muss indes kein Hellseher sein, um zu ahnen, dass hier ein intensives politisches Tau­ziehen zu erwarten ist und dass viele der angestrebten Reformen mögli­cherweise auch aufgrund finanzieller Restriktionen nicht umgesetzt oder zumin­dest verwässert werden. Es ist beispielsweise derzeit nicht abzu­sehen, ob die federführend vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorangetriebene „Start-up-Strategie der Bundesregierung“ und das Zukunftsfinanzierungsgesetz des BMF ­inhaltlich und politisch zusammen­passen.

Dieser Beitrag ist in der Unternehmeredition-3-2022-Unternehmensverkauf erschienen.

Autorenprofil
Dr. Heinrich Beyer

Dr. Heinrich Beyerist seit 2006 Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP in Kassel. Er ist zusammen mit Hans-Jörg Naumer Herausgeber des Bandes „CSR und Mitarbeiterbeteiligung“.

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