Mit Markenschutz in die Welt

Markenschutz ist wichtig. Da er aber nur in dem jeweiligen Land gilt, ist bei international agierenden Unternehmen ein spezielles Instrumentarium zu empfehlen.

Die „Priorität“ hat im Markenrecht besondere Bedeutung. Wenn zwei identische oder ähnliche Marken miteinander kollidieren, stellt (grundsätzlich) diejenige Marke das bessere Recht dar, die die ältere Priorität aufweist. Diese Priorität ist grundsätzlich der Tag der Anmeldung.

Beanspruchung der Priorität

Bei Anmeldung einer Internationalen Marke kann innerhalb von sechs Monaten ab dem Anmeldetag der Basismarke deren Priorität beansprucht werden. Beispiel: Ein Unternehmen meldet eine deutsche Marke am 15. Dezember 2015 an. Also kann der deutsche Markeninhaber bis zum 15. Juni 2016 eine IR-Marke anmelden und dabei die Priorität der deutschen Marke beanspruchen.

Sie bietet dem Markeninhaber die Möglichkeit, die internationale Markenstrategie zeitlich zu entzerren: Er kann so schnell wie möglich (zur Sicherung einer frühen Priorität) eine nationale Marke anmelden, typischerweise in seinem Herkunftsstaat. Innerhalb der nächsten sechs Monate kann er entscheiden, in welchen Ländern er ebenfalls Markenschutz für dieselbe Marke – unter Beanspruchung des Zeitrangs der ersten Marke – benötigt. Die Staffelung führt nicht nur zu einer Entzerrung des Aufwands, sondern auch zu einer zeitlichen Verteilung der anfallenden Kosten. Selbstverständlich könnte er auch zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt eine IR-Marke anmelden, allerdings nicht unter Beanspruchung der vorteilhaften früheren Priorität.

Fazit

Eine IR-Marke kann also für effizienteren und kostengünstigeren Markenschutz sorgen als die Anmeldung jeweils nationaler Marken. Es muss nur eine Marke zentral verwaltet werden, auch die Verlängerung erfolgt zentral. Außerdem ist die Registrierung regelmäßig wesentlich kostengünstiger, da für viele Staaten die Gebühr niedriger ist als die Gebühren bei Anmeldung einer nationalen Marke. Zudem entfallen Kosten für spezialisierte Rechtsanwälte in den einzelnen Ländern.


Zur Person

Dr. Constantin Brecht (© Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
(© Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Dr. Constantin Brecht ist Rechtsanwalt und berät Unternehmen in den Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Zu den Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen sowie die öffentliche Hand. www.luther-lawfirm.de

Autorenprofil

Dr. Constantin Brecht ist Rechtsanwalt und berät Unternehmen in den Fragen des gewerblichen Rechts-schutzes. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Zu den Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen sowie die öffentliche Hand.

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