Leasing in Gefahr?

Einige Leasingverpflichtungen müssen Unternehmen künftig in der Bilanz ausweisen. Allerdings nur, wenn die IFRS-Regeln in europäisches Recht übernommen werden. Die negativen Effekte auf das Leasing werden allerdings schon vorher spürbar sein. 

Negative Folgen für das Leasing

Durch die künftige pflichtweise Erfassung von Verpflichtungen on balance kann – auch nach Auffassung des IASB – das Leasing als Finanzierungsform an Bedeutung verlieren. Ohne Bewerbung der Vorteile von Leasingvereinbarungen werden gegebenenfalls klassische Kreditvereinbarungen, über die ein Kauf von bislang geleasten Vermögenswerten erfolgt, mehr nachgefragt werden. Die Auswirkungen – insbesondere die massive Erhöhung der Finanzschulden – sollen nach Auffassung des IASB die Finanzierungskonditionen der Leasingnehmer grundsätzlich nicht verschlechtern. Seitens der Analysten und Finanzierungsgeber seien die bestehenden Verpflichtungen aus Off-balance-Miet-und-Leasingverhältnissen bereits eingepreist. Die Pflicht zur bilanziellen Abbildung schafft daher keine neuen Fakten, sondern soll nur bestehende Unsicherheiten bei der Analyse beseitigen. Das IASB verweist darauf, dass ausstehende Leasingverpflichtungen von Ratingagenturen und vielen Banken und Finanzinstituten bereits jetzt in ihren Analysen berücksichtigt werden. Die künftige Darstellung innerhalb der Bilanz anstatt außerhalb in den Erläuterungen dazu beseitige nur Unsicherheiten bei der Analyse.

Fazit

Die sich aufdrängende Frage nach der Notwendigkeit der Reform der Leasingbilanzierung, wenn die Informationen zu den nicht bilanzierten Verpflichtungen bereits vorhanden sind, lässt sich nicht abschließend beantworten. Die Gleichung „Mehraufwand + Mehrbilanzsumme = Mehrinformation“ geht für den IASB daher auf.

Es bleibt aber ein (Rest-)Risiko, also eine weitere Unbekannte für die Gleichung. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen entfalten die IFRS-Regeln nur Wirkung, wenn diese formal in europäisches Recht (Endorsement) übernommen werden. Der IASB sieht als verpflichtendes Anwendungsdatum den 01.01.2019 vor, der europäische Übernahmeprozess ist noch nicht angestoßen worden. Die Auswirkungen der neuen Bilanzierungsvorschriften auf den Leasingmarkt und die Reichweite der negativen Effekte werden schon vorher zu spüren sein.


Zur Person

Dr. Jens Freiberg (© BDO AG)
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Dr. Jens Freiberg ist Wirtschaftsprüfer, Partner und Leiter der Zentralabteilung Rechnungslegung bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. BDO zählt mit über 1.900 Mitarbeitern an 26 Standorten zu den führenden Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Advisory Services. www.bdo.de

Autorenprofil

Dr. Jens Freiberg ist Wirtschaftsprüfer, Partner und Leiter der Zentralabteilung Rechnungslegung bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. BDO zählt mit über 1.900 Mitarbeitern an 26 Standorten zu den führenden Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Advisory Services.

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