Leasing in Gefahr?

Einige Leasingverpflichtungen müssen Unternehmen künftig in der Bilanz ausweisen. Allerdings nur, wenn die IFRS-Regeln in europäisches Recht übernommen werden. Die negativen Effekte auf das Leasing werden allerdings schon vorher spürbar sein. 

Branchen unterschiedlich stark betroffen

Die Auswirkungen der neuen Bilanzierungsregeln sind umstritten. Insofern die Erleichterungen nicht in Anspruch genommen werden können, ergibt sich für die Unternehmen ein erheblicher Aufwand. Vorgesehen ist eine retrospektive Anwendung der Vorgaben, die nach aktuellem Recht noch nicht bilanziell erfassten Leasingverhältnisse sind allesamt neu zu beurteilen. Es sind somit zwangsläufig Beurteilungen anhand von Informationen erforderlich, die bislang nicht pflichtweise zu erheben waren. Mit der – nun pflichtweisen – Aufbereitung aller Informationen geht aber ein Mehr an Informationen einher, zumindest für den Leasingnehmer. Für die Adressaten der Rechnungslegung gibt es auch mehr, insbesondere mehr Bilanzsumme.

Die Auswirkungen der neuen Vorgaben auf die Bilanzen der Leasingnehmer schwanken in Abhängigkeit von den Branchen. Erheblich betroffen sind Unternehmen, die im Handel tätig sind, da Verkaufsflächen in den meisten Fällen angemietet werden. In einer eigens angefertigten Studie geht das IASB von einer Ausweitung der globalen Bilanzsummen der kapitalmarktorientierten (Handels-) Unternehmen um rund 21 Prozent aus. Gleichzeitig soll sich der Verschuldungsgrad um 48 Prozent auf 126 Prozent erhöhen. Der Ausgleich der Differenz, die der retrospektiven Anwendung der neuen Vorgaben geschuldet ist, schlägt sich im Eigenkapital nieder. Hier gibt es auf jeden Fall nicht mehr. Ähnliche Auswirkungen sind für Unternehmen, die Flugzeuge anmieten, die Reise- und Freizeitindustrie sowie das Transportwesen zu erwarten.

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