Überbrückungshilfe IV wird verlängert

Corona-Hilfen
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Das staatliche Unterstützungsprogramm zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise wird verlängert. Die sogenannte Überbrückungshilfe IV – also damit die vierte Version der breit angelegten staatlichen Hilfen – soll nach übereinstimmenden Medienberichten bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Bisher war geplant, dass dieses Programm Ende März und damit in rund sechs Wochen ausläuft. Das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium hätten sich auf eine entsprechende Regelung verständigt. Bereits vor einigen Wochen gab es aber bereits deutliche Anzeigen dafür, dass die Bundesregierung eine Verlängerung plant. Die Überbrückungshilfe gilt dann ebenso lang, wie die Sonderregelungen für die Kurzarbeit.

Zugangsberechtigung für Hilfen verbessert

Antragsberechtig sind Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% durch die Coronapandemie erlitten haben. Dabei gilt als Vergleichswert normalerweise der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Mit der Überbrückungshilfe unterstützt die Bundesregierung weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. EUR. Der Zugang zur Überbrückungshilfe wurde dahingehend erleichtert, dass Unternehmen die Hilfe im Januar und Februar 2022 auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie vorübergehend schließen. Diese Umsatzeinbrüche werden anerkannt, wenn die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen der Coronabeschränkungen unwirtschaftlich wäre. Erstattet werden dabei fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Der Umfang der Förderung richtet sich nach der Höhe des Umsatzeinbruchs.

Auszahlung von Abschlägen hat begonnen

Bereits vor einigen Wochen wurde mit den Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe IV begonnen. Ausgezahlt werde bis zu 50% der beantragten Zuschüsse, maximal aber 100.000 EUR im Monat. Mit den Abschlagszahlungen soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag überbrückt werden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wurden bisher bereits 65% der 8.500 Antragssteller mit einer Abschlagszahlung unterstützt. Das Volumen der Anträge liegt seit dem Jahresanfang bei rund 65 Mio. EUR. Bei der „Überbrückungshilfe III plus“ – dem Vorgängerprogramm – liegt das aktuelle Antragsvolumen bei 3,91 Mrd. EUR – davon wurden bereits 58% ausgezahlt.

Wie auch schon bei den Vorgängerprogrammen kann die Antragstellung nur durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Die Kosten dafür werden zumindest teilweise erstattet. Ausführliche Informationen über die Bedingungen gibt es auf dieser Webseite.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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