Kritik an Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Kritik an Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
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Die Kritik an einer möglichen Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. September 2020 hinaus nimmt an Schärfe zu. Justizministerin Christine Lambrecht hatte sich für eine teilweise Verlängerung der Frist bis Ende März 2020 ausgesprochen: „Um pandemie-bedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März auszusetzen“. Dies bedeutet zugleich, dass zahlungsunfähige Betriebe ab dem 1. Oktober 2020 nunmehr wieder einen Insolvenzantrag stellen müssen. Liquidätsmangel allein befreit dann nicht länger von der Insolvenzantragspflicht.

Insolvenzverwalter-Verbände mit scharfer Kritik

„Der deutliche Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass auch Unternehmen durch die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Diese Fehlentwicklung muss vor allem im Interesse der Gläubiger, und zu diesen gehören auch die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen, korrigiert werden. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene nur schrittweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist daher nicht der richtige Weg,“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Mit ihrer Kritik am Vorschlag der Justizministerin sind die Insolvenzverwalter nicht allein. So sagte Prof. Dr. Lucas Flöther, Sprecher des Gravenburger Kreises (Zusammenschluss Deutschlands führender Sanierungsexperten) im “Handelsblatt”: „Für eine kurze Zeit war die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Beruhigungspille für die Wirtschaft vertretbar. Diese Pille darf aber nur vorübergehend verabreicht werden.“

Koalitionspartner stellt Aussetzung der Insolvenzantragspflicht infrage

Auch aus den Reihen des Koalitionspartners kommt Kritik an der verlängerten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. „Wir dürfen den Selbstreinigungsprozess des Marktes nicht ausschalten. Unternehmen, die unabhängig von Corona nicht gesund sind und keine wirtschaftliche Perspektive haben, müssen aus dem Markt ausscheiden. Über diese Firmen weiter die schützende Hand des Staates zu halten, ist unangebracht. Das liegt weder im Interesse aller anderen Marktteilnehmer noch im Interesse der Gläubiger des Unternehmens“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak. Auch Stefan Schneider, Chefökonom Deutschland bei Deutsche Bank Research befürchtet in einem Gastbeitrag in der Unternehmeredition, dass eine Verlängerung des Moratoriums „Zombie-Unternehmen auf Abruf“ schaffen würde.

DIHK fordert Reform des Insolvenzrechts

DIHK-Präsident Eric Schweitzer sieht eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kritisch. Sie würde „einseitig zu zulasten der Gläubiger gehen und damit weitere Unternehmen gefährden”. Aus seiner Sicht sei kurzfristig eine Reform des Insolvenzrechts erforderlich: “Ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen könnte mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden”, betont Schweitzer. Um hier vorzubeugen, bedarf es Schweitzer zufolge “neuer Verfahren außerhalb der klassischen Insolvenz”. Als eine wichtige Option nennt er eine rasche Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie.

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Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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