Hochwasserhilfe kann jetzt beantragt werden

Hochwasserhilfe kann jetzt beantragt werden
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Vor knapp einem Monat hat eine Hochwasser-Katastrophe zahlreiche Regionen in Deutschland getroffen. Die geschätzten Schäden in Ahrtal, Eifel und Oberbayern gehen in die Milliarden. Nach den ersten Einsatzkräften und vielen freiwilligen Helfern kamen dann wahlkämpfende Politiker in die betroffenen Gebiete – nun rollt auch die finanzielle Hilfe an.

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche einen milliardenschweren Aufbaufonds für die zerstörte Infrastruktur beschlossen. Das Volumen liegt bei 30 Mrd. EUR, die Kosten teilen sich der Bund und die Länder. Bereits im Juli hatten sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Soforthilfe-Programm in Höhe von 800 Mio. EUR geeinigt. Seitdem haben die Auszahlungen bereits begonnen. Dieses Modell gab es in ähnlicher Form bereits bei den Hochwasser-Katastrophen der Jahre 2002 und 2013. Damals waren die zur Verfügung gestellten Mittel allerdings deutlich geringer. 2013 lag die Summe bei acht Milliarden Euro.

Länder starten Hochwasserhilfe-Programme

Bereits Ende Juli startete das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium ein Programm für Soforthilfe. Danach konnten Betroffene in den Regionen Ahrtal und Trier 5.000 EUR beantragen. Auch die bayerische Landesregierung hat für die Kreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein, Würzburg, Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt, Hof und Haßberge Soforthilfen genehmigt. Seit einer Woche können Betroffene dort beim jeweiligen Landesamt Soforthilfen beantragen – digital und in Papierform. Pro Haushalt stehen seitdem bis zu 5.000 Euro Hochwasserhilfe bereit. Insgesamt umfasst das Programm 50 Mio. EUR.

NRW richtet Akutberatungsstelle ein

Nordrhein-Westfalen stellt den Betroffenen Soforthilfen in einer Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf will man möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen. Dazu haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW eine neue gemeinsame „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ eingerichtet. Unternehmen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: Hochwasser-NRW@nrwbank.de. Weitere Infos gibt es unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe.

Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden

Die Bundesregierung hat für die betroffenen Gebiete eine zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen. Um die Regelung in Kraft zu setzen, bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Bundestags – und der macht gerade Ferien. Die aktuellen Planungen sehen vor, dass für betroffene Firmen die Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 10. Juli bis zum 31. Oktober 2021 ausgesetzt werden soll. Eine Verlängerung bis zum Frühjahr 2022 wird ausdrücklich ermöglicht. Tillmann Peeters, Partner bei Falkensteg, hatte sich in einem Gespräch mit der Unternehmeredition dafür ausgesprochen, dass eine Verordnungsermächtigung des Bundes für die Öffnung der Regeln der Insolvenzantragspflicht erfolgt, um zukünftig schneller reagieren zu können. Um betroffenen Unternehmen eine schnelle Hilfestellung anzubieten, haben Falkensteg, Heuking Kühn Lüer Wojtek, die Creditreform und die sy.con GmbH eine Website (www.fluthilfe-unternehmen.de) erarbeitet, die eine Sammlung von wichtigen Informationen beinhaltet.

Kommt eine Versicherungs-Pflicht?

In der Politik gibt es auch Stimmen, die sich nach der Häufung von Hochwasserschäden für eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadens-Versicherung aussprechen. Unter anderem Bundeswirtschaftsminister Olaf Scholz zeigte sich in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe aufgeschlossen: „Die Frage ist, ob man diese Verpflichtung allen Bürgern auferlegen möchte. Das würde die Preise fürs Wohnen wieder teurer machen. Diese Debatte müssen zunächst einmal die Länder führen. Wenn es eine Einigung gibt, wird der Bund dem sicher nicht entgegenstehen.“ Ob die neue Regierung sie auch mit Nachdruck verfolgt, zeigt sich aber erst nach der Bundestagswahl.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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