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Bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird der Freibetrag deutlich erhöht

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags wurde heute die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiteraktien von 360 auf 1.440 Euro beschlossen.

© magele-picture - stock.adobe.com

Die Große Koalition will im Rahmen des Fondsstandortgesetzes (FoG) Mitarbeiteraktien stärker fördern. Die Erhöhung des entsprechenden Freibetrags von 360 auf 1.440 Euro wurde heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Aus Sicht des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP und des Deutschen Aktieninstituts war die Anhebung überfällig und wird zu mehr Unternehmenskapital in Mitarbeiterhand beitragen. Der deutschen Startup-Szene gehen die Änderungen allerdings noch nicht weit genug.

„Die Erhöhung ist eine echte Verbesserung, die dem Thema einen großen Schub geben wird. Sie steigert die Attraktivität der Beteiligungsprogramme für die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen, was die Vermögensbildung der Mitarbeiter und die Kapitalbildung der Unternehmen nachhaltig unterstützt“, sagt Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP. Der Verband setzt sich seit vielen Jahren für bessere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbildung ein.

„Mitarbeiteraktien sind eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, an den wirtschaftlichen Erfolgen ihrer Unternehmen teilzuhaben und individuell Vermögen aufzubauen. Die Vervierfachung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalprogramme ist ein richtiger Schritt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei zu unterstützen“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.

Mitarbeiteraktien sind neben dem Vermögensaufbau ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung. Sie machen Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver. Über Rabatte auf den Aktienpreis bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern Anreize, an Aktienprogrammen teilzunehmen. Allerdings müssen Arbeitnehmer diesen Rabatt versteuern, wenn er den steuerlichen Freibetrag überschreitet. „Es ist üblich, dass sich Unternehmen bei ihren Vergünstigungen an dem jeweils geltenden steuerlichen Freibetrag orientieren, um keine Steuerpflicht bei Mitarbeitern auszulösen. Bei den bisher geltenden 360 EUR war die Grenze schnell erreicht. Die Vervierfachung auf 1.440 EUR bietet den Unternehmen nun bei der Gestaltung der Programme viel mehr Spielraum“, erläutert Bortenlänger. „Die Attraktivität der Programme wird weiter steigen. Mehr Arbeitnehmer werden Mitarbeiteraktien erwerben und die Chance auf attraktive Erträge nutzen.“

Weitere Maßnahmen erforderlich

Der erhöhte steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stellt aus Sicht des Deutschen Aktieninstituts einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Allerdings bedürfe es unbedingt weiterer Maßnahmen, damit möglichst viele Arbeitnehmer von den Vorteilen der Mitarbeiteraktien profitieren könnten. So seien internationale, zumindest aber EU-weite Harmonisierungen notwendig, um eine grenzüberschreitende Beteiligung der Mitarbeiter an ihrem Unternehmen zu erleichtern.

„Steuerpolitische Störfeuer wie eine mögliche Finanztransaktionssteuer auf Aktien oder das Beibehalten des Solidaritätszuschlags auf Kapitalerträge sind für die stärkere Beteiligung der Menschen am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen kontraproduktiv. Hier muss der Gesetzgeber aufpassen, dass er den positiven Impuls, den er mit der Erhöhung des Freibetrags setzt, nicht gleich wieder durch neue steuerliche Belastungen zunichtemacht“, warnt Bortenlänger.

Die Sozialversicherungspflicht für die Eigenleistungen der Mitarbeiter bleibt bei der Neuregelung aus Sicht der AGP ein bedauerliches Defizit. Deutlich kritisiert der Verband auch, dass ein wirklich neues und wichtiges Förderinstrument wie die nachgelagerte Besteuerung für Kapitalbeteiligungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die steueraufkommensneutral wäre und ebenfalls Teil des FoG ist, durch bürokratische Reglements nahezu nicht praktikabel sei. “So wichtig und richtig die Erhöhung des Freibetrags für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch ist, es bleiben einige offene Baustellen für die nächste Legislaturperiode”, so AGP-Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer.

Wie sich der höhere Freibetrag auswirkt, lässt sich anhand des gemeinsam vom Bundesverband für Mitarbeiterbeteiligung – AGP, dem Deutschen Aktieninstitut und der hkp Group entwickelten Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien ermitteln. Hier können die Wertentwicklungen von Beteiligungsprogrammen börsennotierter Unternehmen in Deutschland für die Jahre 1996 bis 2020 berechnet werden.

Startupszene kritisiert den Beschluss

In der deutschen Startupszene sieht man den Beschluss indes nicht ganz so positiv. „Ich muss heute leider verkünden, dass die Verhandlungen zwar Verbesserungen hervorgebracht haben. Aber in der Praxis wird das neue Gesetz kaum Anwendung finden. Die Startupszene ist schwer enttäuscht“, schreibt der Präsident des Start-up-Verbands Christian Miele in einem Tweet und spricht von einem “Rohrkrepierer”.

Trotz Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren brächten die neuen Regelungen nicht die dringend notwendigen positiven Änderungen für den deutschen Startup-Standort, hieß es in der Pressemitteilung des Bundesverbands Deutsche Startups e.V. Beispielsweise beschränkten sich die Änderungen ausschließlich auf „echte“ Anteile, womit der Entwurf an den Bedürfnissen von Startups vorbeigehe, weil diese insbesondere auch wegen gesellschaftsrechtlicher Schwierigkeiten kaum echte Anteile vergeben würden. Das Thema Mitarbeiterbeteiligungen müsse deshalb in der nächsten Legislatur nochmal neu angegangen werden.

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