Den Ernstfall verhindern

Die finanzielle Restrukturierung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Sanierung von Unternehmen. Die Möglichkeiten an Maßnahmen sind vielfältig und für den Laien nicht immer zu durchschauen. Ein frühzeitiges Krisenmanagement kann helfen. 

 Debt Equity Swaps und Amend-to-Extend

Gläubigerrechte gehen vor: Wirtschaftsanwalt Thomas Hoffmann (© Steffen Jaenicke)
Gläubigerrechte gehen vor: Wirtschaftsanwalt Thomas Hoffmann (© Steffen Jaenicke)

Mit Debt Equity Swaps und Amend-to-Extend-Verfahren erfreuen sich zwei Varianten einer besonderen Beliebtheit. „Ein Debt Equity Swap ist bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft sicher schwieriger umzusetzen als bei einer GmbH mit wenigen Gesellschaftern“, sagt Thomas Hoffmann von Noerr. Dabei wird die Forderung des Gläubigers mit einem Abschlag an eine dritte Partei veräußert, etwa an eine Investmentbank oder einen Hedgefonds. So gehen die Anteile am Unternehmen nicht auf den Gläubiger, sondern auf den Erwerber der Forderung über. In den meisten Fällen verfügt der Schuldner dabei oft nur noch über eine geringe Bonität. „Entscheidend ist meist, was die Mehrheit der Finanzgläubiger will. Kommt es nur auf die Vermeidung von Abschreibungsbedarf und die Erhöhung der Zinsmarge an, ist ein Amend-to-Extend wahrscheinlich. Handelt es sich um aggressive Distressed-Investoren, die für hohe Gewinne auch bereit sind, hohe Risiken einzugehen, ist ein Debt Equity Swap wahrscheinlicher“, so Hoffmann weiter. Im Regelfall wird immer nach einer Lösung gesucht, die am wenigsten in die Gläubigerrechte eingreift. Hier wird häufig auf die Amend-to-Extend-Lösung zurückgegriffen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Anpassung von Covenants und die Verlängerung von Kreditlaufzeiten oder die Streckung von Tilgungen bei gleichzeitiger Anpassung der Zinsmargen. Auch auf Nachschüsse in geringerem Umfang von Gesellschafterseite kann im Rahmen dieser Maßnahme zurückgegriffen werden. „Über die letzten Jahre lässt sich beobachten, dass in einem Niedrigzinsumfeld in Kombination mit viel frei verfügbarer Liquidität auf Kapitalgeber- oder Anlegerseite ein Amend-to-Extend-Prozess häufig als hinreichend probates Mittel eingeschätzt wird“, unterstreicht Daniel Judenhahn von PwC. Allein im vergangenen Jahr wurden demnach bei deutschen Unternehmen rund 23 Mrd. Euro im Zuge von Amend-to-Extend-Verfahren ausgelöst.

 Rückkehr des Mezzanine-Darlehens

Allerdings sind auch die Möglichkeiten eines solchen Verfahrens begrenzt, nämlich wenn es einen zusätzlichen Finanzierungs- oder Liquiditätsbedarf zu decken gilt. Und es stellt sich mitunter die Frage, ob dadurch auch solche Unternehmen künstlich am Leben gehalten werden, deren Fortbestand aus volkswirtschaftlicher Sicht für manch einen Betrachter eigentlich keinen Sinn mehr macht. Einen Rückkehrer auf den Markt stellen auch Mezzanine-Darlehen dar. Zuletzt eher verpönt, sehen manche in dieser Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, bei der der Kapitalgeber keine Stimm- oder Einflussrechte erhält, eine willkommene Alternative zum Factoring-Verfahren, also der Übertragung von Forderungen eines Unternehmens gegen den Schuldner an ein Kreditinstitut oder ein Factoring-Unternehmen vor Fälligkeit der Schuld.


Fazit

Möglichkeiten für eine finanzielle Restrukturierung sind breit gesät. Ein fester Katalog darüber, welche Maßnahme für welches Unternehmen am Ende auch greift, existiert freilich nicht. Solange aber operatives Potenzial vorhanden ist und Gläubiger bereit sind, ihre Ansprüche zu strecken, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Turnaround nicht schlecht.

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