Erbschaftssteuerreform wäre Investitionskiller

Am 17. Dezember wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet. Momentan können Unternehmen Verschonungen von bis zu 100 Prozent erwarten, wenn sie Zugeständnisse an Mitarbeiter machen. Eine Studie des ifo Instituts hat untersucht, was ohne diese Begünstigungen passiert.  

66 Prozent der Familienunternehmen schätzen, dass sie bei einem Wegfall des sogenannten Verschonungsabschlags der Erbschaft- und Schenkungssteuer weniger investieren könnten. 52 Prozent gehen davon aus, dass sie Mitarbeiter entlassen müssten. Und dafür haben sie gute Gründe: 39 Prozent der Unternehmen, die den Verschonungsabschlag im Erb- oder Schenkungsfall in Anspruch genommen haben, gaben an, dass dieser zu einem Anstieg ihrer Investitionen geführt hat. 32 Prozent konnten durch ihn mehr Mitarbeiter einstellen. 43 Prozent hätten bei einer entsprechenden Änderung  der derzeitigen Regelung ihr Unternehmen teilweise oder sogar komplett verkaufen müssen. Bei der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen hat der Verschonungsabschlag jedoch dafür gesorgt, dass Investitionsrate und Mitarbeiterzahl konstant blieben. „Die Verschonung von Betriebsvermögen ist gerade in einer Phase, in der Bremsspuren der Konjunktur sichtbar werden, ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung von Unternehmen“, sagt dazu Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Brun-Hagen Hennerkes, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Familienunternehmen. Seine Stiftung hatte die Studie beim Münchner ifo Institut in Auftrag gegeben.

Derzeit können Unternehmen 85 Prozent ihres Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer „verschonen“ wenn sie sich verpflichten, Beschäftigtenzahl und Gehälter fünf Jahre lang konstant zu halten. Verpflichten sie sich für sieben Jahre, sind 100 Prozent des Betriebsvermögens von der Steuer ausgenommen. www.familienunternehmen.de

Die Studie finden Sie hier. 

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