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Die Corona-Hilfen gehen weiter – eine Übersicht

Überbrückungshilfe III

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Mit dem neuen Jahr kommen neue Regelungen auf Unternehmen zu. Aber auch die Coronapandemie hat das Land weiter fest im Griff. Aus diesem Grund werden Hilfsprogramme verlängert und teilweise auch erweitert. Hier eine Übersicht.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis Mitte 2022 verlängert

Die Hilfen für Unternehmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurden bis Ende Juni 2022 verlängert. Einen entsprechenden Beschluss hatten Bundestag und Bundesrat zum Jahresende gefasst. Basis dafür war eine entsprechende Regelung der Europäischen Union, die das Maßnahmenpaket angesichts der weiterhin andauernden Corona-Pandemie fortführen möchte.  Der WSF wurde im März 2020 eingerichtet und bietet Garantien des Bundes für betroffene Unternehmen zur Absicherung von Krediten sowie Kapitalhilfen. Das ursprüngliche eingeplante Volumen belief sich bis zum Jahresende auf 400 Mrd. EUR für Garantien des Bundes und 100 Mrd. EUR für Rekapitalisierungen. Mit der Verlängerung zum Juni 2022 wurde das Volumen nun deutlich reduziert auf 100 Mrd. EUR für Garantien und 50 Mrd. EUR für Rekapitalisierungen.

Nach einer aktuellen Übersicht wurden im vergangenen Jahr Mittel in Höhe von knapp 9 Mrd. EUR für Rekapitalisierungen ausgezahlt. Dahinter verbergen sich Unternehmensbeteiligungen mit Aktien sowie stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen und sogenannte „hybride Finanzierungsinstrumente“. Bekannteste Fälle waren die Tourismus-Unternehmen Deutsche Lufthansa AG, TUI AG und FTI Touristik-GmbH. Hier flossen allein über 7 Mrd. EUR. Mit 460 Mio. EUR wurde die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH gestützt. Garantien des Bundes sind derzeit nicht vereinbart.

Kurzarbeitergeld soll erhöht werden

Der erleichterte Zugang zum Kurarbeitergeld wurde mit dem Ausbruch der Pandemie in Deutschland im März 2020 beschlossen und seitdem immer wieder in unterschiedlichen Schritten verlängert. Zugleich wurden die Regelungen in einigen Teilen ausgeweitet.  So erhalten die Unternehmen eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Weiterhin wurde die Bezugsdauer in bestimmten Fällen auf einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten erweitert. Nach dem aktuellen Stand gelten diese Regelungen bis zum 31. März 2022. Angesichts der sich ausbreitenden Omikron-Virus-Variante ist aber eine erneute Verlängerung zu erwarten. Das Bundesarbeitsministerium plant zudem nach Medienberichten eine stufenweise Anhebung des Kurarbeitergeldes auf bis zu 87% des ursprünglichen Nettoverdienstes. In den Jahren 2020 und 2021 beliefen sich die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit (BA) für das Kurzarbeitergeld auf eine Summe von mehr als 24 Mrd. EUR. Von vielen Experten wird das Der erleichterte Zugang zum Kurarbeitergeld als das wichtigste und erfolgreichste Instrument zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie eingeschätzt.

Überbrückungshilfe auch bei „freiwilligen Schließungen“

Die Regelungen der inzwischen vierten Auflage der sogenannten Überbrückungshilfe wurden zum Jahresende erweitert. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind Antragsstellungen nun auch möglich bei einer „freiwilligen Schließung“. Es geht dabei um Fälle, bei denen eine Öffnung unwirtschaftlich wäre. Dis gilt in erster Linie für gastronomische Betriebe. Eine Antragsstellung für die Überbrückungshilfe IV ist voraussichtlich ab der zweiten Januarhälfte möglich. Für Unternehmen, die von den Absagen von Weihnachtsmärkten betroffen sind, soll es erweiterte Fördermaßnahmen geben. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird fortgeführt. Angehoben werden die Höchstgrenzen für die Förderung auf 54,5 Mio. EUR pro Unternehmen und Unternehmensverbund. Der maximal mögliche Förderbetrag pro Monat liegt weiterhin bei 10 Mio. EUR Einen aktuellen Stand der Regelungen ist in der sogenannten FAQ-Liste abrufbar. Diese wird immer wieder aktualisiert.

KfW-Sonderprogramm bis Ende April 2022

Das Sonderprogramm der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wird ebenfalls verlängert – bis April dieses Jahres. Gestartet wurde diese Initiative im März 2020. Nach Angaben der Bundesregierung wurden bislang 145.000 Kredite mit einem Gesamtvolumen von 52 Mrd. EUR bewilligt. Mit der Verlängerung wurden auch die Obergrenzen angehoben: Sie betragen für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. EUR (bisher 1,8 Mio. EUR). Für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten sind es 1,5 Mio. EUR (bisher 1,125 Mio. EUR) und für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten liegt die Kreditobergrenze bei 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro). Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

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