Der richtige Umgang mit Banken in der Krise

 

Die Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass in vielen Unternehmen das Eigenkapital aufgebraucht wurde. Daraus resultiert, dass die Gläubigerbanken zu deren wirtschaftlichen Eigentümern werden, zumindest aber werden die Kreditbedingungen der Banken nicht mehr erfüllt, sodass ein sogenannter “breach of covenant” vorliegt.

Die Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass in vielen Unternehmen das Eigenkapital aufgebraucht wurde. Daraus resultiert, dass die Gläubigerbanken zu deren wirtschaftlichen Eigentümern werden, zumindest aber werden die Kreditbedingungen der Banken nicht mehr erfüllt, sodass ein sogenannter “breach of covenant” vorliegt. Sofern die betroffenen Banken in diesem Bereich noch über ausreichende Ressourcen verfügen, wechselt das Engagement hausintern in die sogenannte “workout group”. Im Umgang mit diesen gelten eigene “Spielregeln”, welche dem Kreditnehmer bekannt sein sollten, damit er sein Verhalten darauf abstellen kann.

Workout Group

Der zuständige Betreuer in der “workout group” ist grundsätzlich sehr gut ausgebildet und darauf trainiert, nicht nur Kreditrisiken zu beurteilen, sondern vor allem auch Verhandlungserfolge zu erzielen. Er verfügt über hohe Kompetenzen – bis hin zu der Berechtigung, auch Kredite aufzustocken oder neue Kredite auszureichen (“fresh money”). Er wird auf der einen Seite immer bemüht sein – und ist hierzu auch rechtlich verpflichtet – die Werthaltigkeit der Kredite und Sicherheiten zu bewahren. Auf der anderen Seite weiß er auch, dass er selbst die Spielregeln bestimmen muss.

Risikoverteilung

Zu beachten ist, dass die Bank in der Regel bereits wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens ist – sei es, weil das Eigenkapital verbraucht ist, sei es, weil die lebenswichtigen Assets des Unternehmens als Sicherheit für die Kredite dienen. Sie hat daher in der Regel mehr zu verlieren als der Unternehmer – noch dazu, wenn er sogar noch persönliche Sicherheiten für die Kredite geleistet hat. Die Bank benötigt in der Regel die Mithilfe des Unternehmers, um die verbliebene Werthaltigkeit der eigenen Kredite und Sicherheiten zu sichern. Mit dieser Position kann der Unternehmer “spielen”, indem er eine Freistellung von der persönlichen Haftung erhandelt.

Rechtliche Grenzen

Sofern eine Bank in der Krise dem Unternehmen “fresh money” zuführen soll oder muss, benötigt sie hierfür ein Gutachten, das die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit des Unternehmens bestätigt. Ein solches Gutachten benötigt genügend zeitlichen Vorlauf. Auf der anderen Seite wird die Bank nur selten eine Kündigung aussprechen können, auch wenn die oben genannten Kreditbedingungen (“covenants”) gebrochen wurden. Daher wird sie in der Regel eher abwartend agieren und versuchen, durch “Nichtstun” eine Zwangssituation des Unternehmens herbeizuführen.

Aktuelle Verhandlungsstrategie

Das Verhalten der Banken ist aktuell bestimmt von einer Mischung aus Personalmangel in den “workout groups”, der Vermeidung von Wertberichtigungen und Profitstreben. Zu vermeiden ist – wie immer – eine Konfrontation. Auf der anderen Seite bestehen gute Chancen, durch aktive Verhandlungsführung die Bank dazu zu bewegen, mit konkreten Schritten noch abzuwarten. Passivität ist vor allem dort besonders gefährlich, wo die Bank gut besichert ist. Eine Einigung mit ihr wird oftmals erleichtert, wenn die Bank in Form von Einmalzahlungen oder höheren Zinsen ihre Ertragssituation verbessern kann. Wichtig ist es, sämtliche Fremdkapitalgeber zu erreichen und in ein Konzept einzubeziehen.



Zur Person: Sven Fritsche

Sven Fritsche (sven.fritsche@rp-richter.de) ist Partner der Kanzlei RP Richter & Partner, einer multidisziplinären Sozietät von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in München.
www.rp-richter.de

Autorenprofil

Sven Fritsche (sven.fritsche@rp-richter.de) ist Partner der Kanzlei RP Richter & Partner, einer multidisziplinären Sozietät von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in München.
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