Den geeigneten Nachfolger finden

Die Planung der Nachfolge ist nicht einfach. In der Regel versuchen die Unternehmen, innerhalb der Familie einen geeigneten Nachfolger zu finden. In knapp der Hälfte der Fälle gelingt dies auch. Wo eine Familienlösung nicht möglich ist oder wenig sinnvoll erscheint, kommen häufig externe Manager zum Zug.

Nachfolge als Prozess

Die Übergabe von Eigentum, Führung und Vermögen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, im Speziellen auch die Suche des passenden Nachfolgers, ist kein punktuelles Ereignis. Vielmehr handelt es sich um einen Prozess, der sich über viele Monate hinziehen kann und sorgfältig geplant werden sollte.

Der Gesamtprozess beinhaltet etwa die Entscheidungsfindung des Übergebers und seiner Familie, die Suche und Auswahl eines geeigneten Nachfolgekandidaten, die Planung und Durchführung der eigentlichen Nachfolge sowie deren Nachbereitung.

Schlüsselfaktor Nachfolgesuche

In der entscheidenden Phase begibt sich der Unternehmer auf die Suche nach einem Nachfolger. Schlüsselfaktoren sind Auswahl, Eignung, Ausbildung und Motivation der Nachfolger. Hier sollte sowohl bei der internen als auch bei der externen Suche umsichtig vorgegangen werden.

Im Zuge der internen Suche sollten unternehmerspezifische Eigenschaften, ein fachliches Interesse für den Betrieb, die Bereitschaft zunächst auch extern Erfahrungen zu sammeln und günstige Charaktereigenschaften im Vordergrund stehen. Anschließend sind Ausbildungsstand und kaufmännische und/oder technische Beurteilung in die Erwägungen mit einzubeziehen.

Im Falle der externen Suche sollte der Unternehmer mit Hilfe eines entwickelten Anforderungskatalogs möglichst aktiv nach fähigen, interessierten und willigen Nachfolgekandidaten suchen. Er führt Gespräche und prüft die „Nachfolgefähigkeit, Nachfolgebereitschaft und Nachfolgewürdigkeit“ des Kandidaten. Diese Phase endet mit der grundsätzlichen Einigung von Übergeber und Übernehmer. Gerade dieser Schritt wird oft auch über sogenannte Mittler gestaltet, um die Anonymität im Fall einer familien- und unternehmensexternen Nachfolge nicht vorzeitig aufzuheben.

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