Bund stellt Härtefallfonds bereit

Härtefallfonds
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Bundesregierung und Bundesländer haben sich auf einen milliardenschweren Härtefallfonds bei den Corona-Hilfen geeinigt. Diese Unterstützungsleistungen richten sich an Firmen, die bisher bei den Förderprogrammen nicht berücksichtigt wurden. Das Volumen soll bei rund 1,5 Mrd. EUR liegen, wobei Bund und Länder jeweils die Hälfte beisteuern.

Der neue Fonds soll Schäden ausgleichen, die im Zeitraum von 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind oder entstehen. Mit diesem Instrument sollen die bisherigen Corona-Hilfsleistungen ergänzt werden, indem auch Einzelfallentscheidungen ermöglicht werden Bundesfinanzminister Olaf Scholz sprach von „vertrackten Fällen“, bei denen bisher keines der Hilfsprogramme gegriffen hat. Hier soll der Härtefallfonds für Unternehmen Abhilfe schaffen. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grundsätzlich über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Auszahlung der Hilfen funktioniert besser

Nach anfänglicher Kritik funktioniert die Auszahlung der Ansprüche und Vorauszahlungen aus den November- und Dezemberhilfen sowie der Überbrückungshilfe III besser. „Bei großen Mandaten wird deutlich häufiger nachgefragt als bei kleinen Unternehmen. Jedoch wird nach der Klärung der offenen Punkte meist am nächsten Tag bewilligt und die Hilfe in voller Höhe ausgezahlt“, erklärt dazu Patrick Huhn, Partner in der Kanzlei Ebner Stolz. Die eigenen Mandanten – egal ob groß oder – hätten bis auf ein paar Ausnahmen die Förderbeträge mittlerweile in voller Höhe erhalten. Seit Ratschlag lautet: „Um einen zügigen Durchlauf zu erreichen, empfehlen wir immer sehr genau zu arbeiten, oftmals liegen Verzögerungen in formellen Falscheingaben (IBAN, Steuernummer etc.) begründet. Hier ist besondere Vorsicht geboten, wenn man schnell die Fördermittel erhalten will.“

EU verlängert Pandemiehilfen

Die Finanzminister der Eurozone haben eine Verlängerung der Wirtschaftshilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen bis Ende 2022 beschlossen. Gleichzeitig wurde auch die Schuldenobergrenze weiterhin ausgesetzt bleiben. Insgesamt versprechen sich die Minister von diesen  Maßnahmen eine weitere Stabilisierung der Finanzsysteme. Der irische Euro-Gruppen-Chef Paschal Donohoe erklärte in einem Pressestatement, dass die Krise mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden solle.

Steuerstundung verlängert

Angesichts der anhaltenden Corona-Beschränkungen verlängert die Bundesregierung die Stundung von Steuern und die Aussetzung von Vollstreckungen um drei Monate bis zum 30. September 2021. Bisher hatte diese Regelung bis zum 30. Juni dieses Jahres gegolten. Ziel ist es, auf diese Weise die Liquidität der Unternehmen zu verbessern und den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dazu: „Die Verlängerung der Steuerstundungen ist richtig und gibt den Unternehmen dringend benötigten finanziellen Spielraum.“ Möglich wurde die Verlängerung durch eine Einigung zwischen Bundesregierung und den Bundesländern. Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: “Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. An die Bewilligung der Stundung sind dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Unternehmen müssen darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind”

Verbesserter Zugang zu Wirtschaftshilfen

Der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember wird für einige Unternehmen verbessert und vereinfacht. Unter anderem bei Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften ist zukünftig der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder erklärt dazu: „Das ist ein wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten. Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.“ Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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