Coronahilfen werden weiter verbessert

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Zum Monatswechsel sind einige neue Regelungen bei den Coronahilfen des Bundes zur Bewältigung der Pandemie in Kraft getreten. Unter anderem ist die Obergrenze für die Überbrückungshilfe III abgeschafft worden – darüber hatten wir bereits berichtet. Hier ein Überblick über die weiteren Anpassungen.

Ab sofort können auch Unternehmen mit einem hohen monatlichen Finanzbedarf von mehr als zwei Millionen Euro, Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen. Dabei dürfen sie nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. Auf diese Weise sei es zukünftig möglich, die bestehenden Förderspielräume bestmöglich für ihre jeweilige unternehmerische Situation zu nutzen.

Bereits über 7 Mrd. EUR ausgezahlt

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. So ermöglicht beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung den Unternehmen, nicht nur Verluste geltend zu machen, sondern auch entgangene Gewinne zu berücksichtigen. Das Wirtschaftsministerium teilte weiter mit, dass bei der November- und Dezemberhilfe aktuell bereits rund 7,2 Mrd. Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt wurden.

Abschlagszahlungen bis zu 800.000 EUR

Die Höhe der Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III wurde nun auf 800.000 EUR verdoppelt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte dazu, dass mit den erhöhten Abschlagszahlungen eine schnellere und bessere Hilfe ermöglicht werden soll. Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen für die Zeit bis zum 30. Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen erhalten bis zu 3 Millionen Euro monatlich. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.

Neue Abschreibungsregeln für Computer und Peripherie

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Rundschreiben die Regeln für die Abschreibungen für die Ausgaben für Computer und Software sowie Peripheriegeräte geändert. Künftig können diese Ausgaben in der Steuererklärung innerhalb eines Jahres als Werbungskosten abgesetzt werden. Die neue Regelung wird „Digital-Afa“ genannt und sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Bislang konnten lediglich Computer sofort abgesetzt werden, wenn sie als „geringwertiges Wirtschaftsgut“ zählen mit einer Wert-Obergrenze von 800 EUR.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds verlängert

Die Europäische Kommission hat die Genehmigung für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) noch einmal verlängert. Danach dürfen Garantien und Rekapitalisierungen nun bis zum 31. Dezember 2021 gewährt werden. Der WSF dient der Stabilisierung der Wirtschaft mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro. Ziele sind die Stärkung der Kapitalbasis und die Überwindung von Liquiditätsengpässen von Unternehmen. Zum WSF gehören Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich sowie Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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